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Garantiebedingungen; Voraussetzungen Bei; Garantieanfragen; Ausschluss Der Garantie - Agusta LUCKY EXPLORER GRAVEL Bedienungsanleitung

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GEFAHR
Das Fahrrad ist kein Ausgleich
für Gebrechen oder mangelnde
Fitness.

1.7 GARANTIEBEDINGUNGEN

Der Kunde erwirbt mit dem Kauf eines Fahrrads
mit
Tretunterstützung
ein
Produkt, das in Italien entworfen, montiert
und hergestellt wurde.
1.7.a Voraussetzungen

Garantieanfragen

Der Hersteller gewährleistet für den folgenden
Zeitraum (ab Kaufdatum) das Fahrrad mit
Tretunterstützung gegen Herstellungsfehler
oder Funktionsstörungen von Bauteilen.
Gesetzliche Garantie von 2 Jahren auf:
- Funktionsstörung und/oder Bruch der
Fahrradbauteile
(Lenker,
Pedale, suspension, drivetrain, usw.)
- Elektromotor
- Display
- Akku
Händlergarantie von 3 Jahren (nur für
Erstbesitzer gültig) auf:
- Rahmen
- Gabel
GRAVEL
- Räder
Fahrradbauteile, die dem Verschleiß unterliegen,
sind von der Garantie ausgeschlossen.
Fehlerhafte Bestandteile werden während der
Garantie kostenlos ausgetauscht oder repariert.
Garantieleistungen müssen vom Hersteller oder
von einem Vertragshändler, nach Genehmigung
durch den Hersteller, ausgeführt werden.
Die gesetzliche Garantie und die entspre-
hochwertiges
chenden Bedingungen können auch an einen
späteren Käufer des Fahrrads weitergegeben
werden, unter Vorbehalt der Laufzeit der Ga-
rantie ab dem ersten Kaufdatum.
bei
Die Laufzeit der Garantie beginnt am
Kaufdatum und muss durch eine Rechnung
oder einen Kassenzettel belegt werden.
Die Garantie deckt keine Funktionsstörungen
von Bestandteilen, die durch den normalen
Gebrauch und Verschleiß auftreten (z.B.: Reifen,
Luftkammer, Riemen, Scheibenbremsen usw.).
Der Besitzer ist dafür verantwortlich, das Fahrrad
Bremshebel,
instand zu halten, es sorgfältig zu benutzen und
alle empfohlenen Wartungen durchzuführen.
Wenden Sie sich wegen Kundendienstanfra-
gen an einen Händler oder schreiben Sie an:
support@emvagusta.com
1.7.b Ausschluss der Garantie
Die Garantie gilt nicht bei folgender Nutzung:
- bei Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen
- bei
gewerblicher
Nutzung
Fahrradverleih).
Die Garantie erlischt, falls das Fahrrad unsachgemäß
oder nicht wie vom Entwurf vorgesehen, verwendet
wird (siehe Abschnitt „Bestimmungsgemäßer
Gebrauch" und „Unsachgemäßer Gebrauch"); die
Garantie erlischt vor allem:
- Bei unzureichender oder falscher Wartung;
- Bei Reparaturen, die nicht vom Hersteller oder
einem Vertragshändler ausgeführt wurden;
- Fehlende
oder
falsche
abgenutzter oder beschädigter Bestandteile;
- Funktionsstörungen und/oder Bruch, die auf
eine zu starke oder falsche Nutzung beruhen.
Die Garantie gilt nur bei der Verwendung von
Originalbauteilen, auch jene, die ausgetauscht
wurden.
Bauteile, die dem Verschleiß ausgesetzt sind
sowie die Eingriffe durch den Vertragshändler
sind normalerweise von Garantieansprüchen
ausgeschlossen.
- Der Hersteller behält sich das Recht vor,
während der Garantie Bestandteile zu
liefern und/oder einzubauen, die sich von
den beschädigten Teilen unterscheiden,
jedoch die gleichen qualitativen und
funktionalen Eigenschaften aufweisen.
- Durch
die
Inanspruchnahme
Garantieleistungen verlängert sich die
Garantie nicht über die festgelegte Dauer
hinaus (siehe Abschnitt „Voraussetzungen
bei Garantieanfragen").
Gebrauchs- und Wartungsanleitung
(z.B.:
Reparaturen
von
DE - 13

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Lucky explorer gravel s

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