8 - UVC AL-UW TAUCHLAMPE
8.1.5 - Gefahrenquellen
Stromversorgungsteil mit abgedichtetem Vorschaltgerät im Sockel.
Wartungsarbeiten dürfen nur von einer autorisierten Elektrofachkraft durchgeführt werden!
Die unsachgemäße Handhabung einer UV-Anlage oder von Komponenten der UV-Anlage sowie die vollständige oder teilweise
Nichtbeachtung dieses Dokuments stellen ein mögliches Risiko dar! Lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch.
Schalten Sie das Gerät immer aus und machen Sie es spannungsfrei, bevor Sie Arbeiten durchführen!
Stellen Sie sicher, dass das System nicht mit Strom versorgt wird.
Achtung - UVC-Strahlung!
UVC-Strahlung schädigt die Netzhaut schon bei sehr kurzer Exposition!
Augen und Haut müssen unbedingt vor UVC-Strahlung geschützt werden. Richten Sie niemals Ihren Blick
ohne Augenschutz direkt auf eine eingeschaltete UV-Lichtquelle!
Vorsicht - Glasbruchgefahr! Die Glassplitter zerbrochener UV-Lampen oder Hüllrohre stellen eine Gefahr
dar. UV-Quellen enthalten Quecksilber. Daher müssen die Hinweise unter Abschnitt 8.7, „Entsorgung"
unbedingt beachtet werden.
8.1.6 - Zugelassene Betreiber
Das Gerät darf nur von Personen benutzt werden, die diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden
haben.
Um das Gerät benutzen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Der Betreiber ist für Außenstehende im Betriebsbereich verantwortlich und muss einen Missbrauch des
Gerätes verhindern! Der Betreiber haftet für Schäden, die durch Missbrauch entstehen.
8.1.7 - Sicherheitsmaßnahmen am Aufstellungsort
Das System muss in dem für die Verwendung mit dem UV-Gerät vorgesehenen Behälter ausreichend sicher verankert sein, wenn
es durch Schwimmen oder Rütteln aus seiner Einbaustelle verlagert werden kann.
Während des Betriebes des UV-Gerätes muss der Desinfektionsbereich durch geeignete UV-dichte
Verschlüsse, Türen oder Klappen gegen die Umgebung abgeschottet sein.
Vor Arbeiten an der offenen Kammer muss das UV-Gerät grundsätzlich ausgeschaltet und vom Netz
getrennt werden.
Normales Glas und Acrylglas sind undurchlässig für UVC-Strahlung und bietet daher bereits im Normalbetrieb ausreichenden
Augenschutz.
Das elektrische Kabel muss so verlegt werden, dass es nicht verdreht, geschnitten, aufgerieben oder
anderen mechanischen Belastungen ausgesetzt werden kann, die seine Zerstörung verursachen könnten.
Ein Hinweis auf die Gefährdung durch UV-Strahlung muss an gut sichtbarer Stelle am Gehäuse oder in
der Zugangsöffnung zum Desinfektionsbereich durch entsprechende Warnhinweise erfolgen (z.B. „Gefahr,
UV-Strahlung - Augen und Haut schützen! "
RIESELBEFEUCHTER
DE-44