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Einleitung; Haftung; Garantie - Uyar Visionline Rwc 2.0 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis
Betriebsanleitung VisionLine 2.0 Kamerasysteme

1 Einleitung

Die Modelle der VisionLine-Baureihe stellen Kamerasysteme zur visuellen Prozessüberwachung von
Nass- und Trockenräumen dar. Die verwendete Kamera liefert ein hochauflösendes Bild, das es dem
Benutzer ermöglicht Prozesse in Echtzeit zu überwachen.
1�1 Haftung
Die Beseitigung von Mängeln darf nur durch fachkundiges Personal des Herstellers vorgenommen wer-
den. Die Haftung des Herstellers beschränkt sich nur auf Schäden, die bei bestimmungsgemäßem Ge-
brauch entstehen.
Verstöße
gegen Sicherheitshinweise,
gegen die Hinweise auf besondere Gefahren,
gegen das Verbot eigenmächtiger Umbauten und Veränderungen und
gegen die Verwendung von nicht vom Hersteller freigegebener Komponenten
schließen die Haftung des Herstellers für Folgen aus. In diesen Fällen geht die Haftung auf den Betreiber
über. Dadurch entstehende Reparaturen werden dem Betreiber seitens A.U. UYAR Technology Center
e.K in Rechnung gestellt.
Der Hersteller ist nicht haftbar für versehentlichen Verlust durch Verwendung oder Nichtverwendung
dieses Produkts, wie etwa Verlust von Geschäftserträgen.
1�2 Garantie
Der Betreiber des Kamerasystems darf ohne unsere Genehmigung keine An- und Umbauten sowie Ver-
änderungen vornehmen.
Die zur Verwendung kommenden Ersatzteile müssen von uns genehmigt sein. Dies ist nur bei Origi-
nal-Ersatzteilen aus der jeweils gültigen Ersatzteilliste immer gewährleistet.
Wenden Sie sich wegen eventueller Garantieansprüche direkt an uns. Die Garantie für das Kamerasys-
tem nebst Zubehör beschränkt sich auf die Dauer von 12 Monaten ab dem Datum des Lieferscheins.
Die Garantie kann nur in Verbindung mit dem Kaufbeleg in Anspruch genommen werden.
Mängel, die unter den Garantieanspruch fallen, werden im Rahmen dieser Garantiebedingungen be-
hoben. Bei gültigem Garantieanspruch leisten wir Reparatur oder Ersatz. Die Entscheidung darüber,
an welchem Ort die Leistung erbracht bzw. zur Verfügung gestellt wird, liegt bei uns. Die vorstehende
Garantie besitzt ausschließlichen Charakter und ersetzt sämtliche sonstigen schriftlichen, mündlichen
oder indirekten Garantien. Für das Produkt stellt sie den einzigen Anspruch des Käufers und die ein-
zige Haftung unsererseits dar. Durch vorgenommene Garantiereparaturen verlängert sich nicht die
ursprüngliche Garantiezeit des Gerätes.
Während einer Garantiereparatur stellen wir kein Ersatzgerät zur Verfügung. Für Transportschäden und
Verluste, die während der Rücksendung an uns passieren, haftet der Absender.
Technische Änderungen, die der Produktverbesserung oder dem technischen Fortschritt dienen, behal-
ten wir uns ausdrücklich vor.
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Diese Anleitung auch für:

Visionline eac 2.0Visionline ec 2.0

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