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Anmeldung
Der Anschluss einer PV-Anlage wird in Deutschland beim örtlichen Netzbetreiber und im
Marktstammdatenregister für den deutschen Strom- und Gasmarkt angemeldet.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Viele Netzbetreiber bieten auf ihrer Homepage ein Formular auf ihrer Homepage an, um eine
Steckerfertige-Solaranlage direkt online anzumelden. Solltest du das Formular auf der Homepage des
Netzbetreibers nicht finden, dann kontaktiere den Kundenservice des Netzbetreibers.
Folgende Hinweise zur Anmeldung können wir dir mit auf den Weg geben:
• Der Anlagenbetreiber der Mini-Solaranlage und der Rechnungsempfänger deiner Stromrechnung
sollte dieselbe Person sein.
• Bei „AC-Nennleistung des Solar-Gerätes trägst du die Leistung des Wechselrichters ein. Bei
einem 600 Watt System kannst du 0,6 kW oder 600 W/VA eintragen.
• Bei „Maximalen Scheinleistung" wird ausgehend von einem 600 Watt System entweder 0,6 kVA
oder 600 VA eingetragen.
• Bei „Maximale Wirkleistung" wird bei einem 600 Watt System entweder 0,6 kW oder 600 W
eingetragen.
• Bei „Modulleistung" trägst du bei zum Beispiel dem System mit 750 Wp einfach 0,75 kWp ein. Die
exakte Modulleistung (Wp) kannst du dem Datenblatt des Solarmoduls entnehmen.
• Da der meiste Strom einer Mini-Solaranlage für den Eigenverbrauch bestimmt ist, wird nur sehr
wenig des produzierten Stroms in das Netz eingespeist. Daher kann der Verzicht der
Einspeisevergütung an dieser Stelle empfohlen werden.
• Hast du noch einen alten Zähler, der rückwärts laufen kann, muss dieser gegen einen
Zweirichtungszähler getauscht werden. Der Austausch durch den Netzbetreiber muss kostenfrei
für dich erfolgen.
Die Anmeldung schickst du immer mit den Dokumenten Einheitenzertifikat und NA-Schutz an deinen
Netzbetreiber. Beide Dokumente findest du als Link ganz unten in der Beschreibung bei unseren Sets.
Probleme bei der Anmeldung beim Netzbetreiber:
In der Regel verläuft die Anmeldung einer Mini-Solaranlage ohne Komplikationen. Dennoch kommt es
manchmal vor, dass die Netzbetreiber von dir etwas fordern, was sie eigentlich gar nicht fordern dürfen.
1.
Wenn der Netzbetreiber für den Anschluss einen zertifizierten Elektriker verlangt, kannst du ihn
freundlich auf die Änderung der DIN VDE 0100-551 hinweisen. Laut dieser Norm dürfen auch
Laien Mini-Solaranlagen ganz ohne Elektriker anschließen und anmelden.
2.
Manche Netzbetreiber fordern den Anschluss einer Mini-Solaranlage mittels Wieland-Stecker.
Diese Forderung liegt jedoch außerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines Netzbetreibers. Die
Zuständigkeit des Netzbetreibers endet am Zählerschrank. Und wenn dem auch so wäre,
bezieht sich der Netzbetreiber auf die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1, die weder ein Verbot von
Schukosteckdosen noch eine Pflicht der Nutzung einer Wieland-Steckdose aufführt. Sie dürfen
also beide Steckerarten verwenden. Sie sind sicher und geeignet.
3.
Manch ein Netzbetreiber verlangt ein Entgelt für den Zählertausch. Ein solcher Austausch ist für
Sie nach dem Messstellenbetriebsgesetzt §33 jedoch kostenlos durch den Netzbetreiber
durchzuführen.
www.pluginPV.de
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