Garantie und Kundendienst
Während einer Dauer von 24 Monaten ab dem Kaufdatum entstehen Ihnen
für die Behebung Von Gewährleistungsfällen keine Kosten. Die
Gewährleistung für Akkus ist auf 6 Monate begrenzt. Verschleißartikel oder
Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur
unerheblich beeinflussen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch muss durch den Originalkaufbeleg, auf dem
das Kaufdatum ersichtlich ist, nachgewiesen werden. Innerhalb der
Gewährleistungszeit wird nach eigenem Ermessen die Gewährleistung durch
Reparatur oder Geräteaustausch geleistet.
Die Gewährleistungszeit verlängert sich nicht automatisch, es bleibt die
ursprüngliche Gewährleistungszeit des Erstgerätes bestehen, diese endet
nach 24 Monaten.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind sowohl Schäden oder Mängel,
die durch unsachgemäße Handhabung oder Betrieb verursacht wurden, als
auch Defekte welche durch die Verwendung von Nicht–Originalteilen
entstehen.
Schnurlose Telefone von iDECT sind so konstruiert, dass sie nur mit
wiederaufladbaren Akkus funktionieren. Ein durch nicht-wiederaufladbare
Batterien verursachter Schaden fällt nicht unter die Gewährleistung.
Gewährleistung wird nicht gewährt, wenn Schäden durch äussere Einflüsse
wie Blitz, Überspannung, Feuchtigkeit, Feuer o.ä. enstanden sind.
Die Rufnummer der iDECT-Hotline und die Service-Adresse
entnehmen Sie bitte dem Beiblatt!
43