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Webfleet Pro M Benutzerhandbuch Seite 35

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angemessener Sorgfalt und Fertigkeiten – alles in Bezug auf die Hardware, die Erbringung oder Nichterbrin-
gung von Support- oder anderen Leistungen, Informationen, Software und zur Hardware gehörigen oder
aus der Nutzung der Hardware resultierenden Inhalten. Außerdem wird keine Gewährleistung für die unge-
störte Verwendung, den ungestörten Besitz oder die Nichtverletzung bezüglich der Hardware übernommen.
Dieser Ausschluss gilt nicht bezüglich
(I) stillschweigender Bedingungen der Eigentumsstellung und
(II) stillschweigender Gewährleistungen einer Übereinstimmung mit der Beschreibung.
7 Diese beschränkte Gewährleistung betrifft keine Rechte gemäß anwendbarem nationalen Recht, das den
Verkauf von Verbraucherprodukten regelt.
8 Diese beschränkte Gewährleistung kann nicht auf Dritte übertragen werden.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9 Weder Webfleet noch seine Lieferanten haften Ihnen oder Dritten gegenüber für Schäden, weder direkte
noch indirekte oder zufällige Schäden, Folgeschäden oder andere Schäden (einschließlich in jedem Fall, aber
nicht beschränkt auf Schäden wegen der fehlenden Möglichkeit, die Ausrüstung zu nutzen oder auf Daten
zuzugreifen, wegen Datenverlusts, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von Gewinnen,
Geschäftsunterbrechung oder Ähnlichem), die aus der Nutzung oder nicht möglichen Nutzung der
Hardware entstehen, selbst wenn Webfleet auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
10 Ungeachtet jeglicher Schäden, die Ihnen aus welchem Grund auch immer entstehen können (einschließ-
lich, aber nicht beschränkt auf sämtliche Schäden, die hierin genannt sind, und alle direkten oder allge-
meinen Schäden, die aus dem Vertrag oder einem anderen Grund entstehen), ist die gesamte Haftung von
Webfleet und all seinen Lieferanten auf den Betrag beschränkt, den Sie tatsächlich für die Hardware bezahlt
haben.
11 Webfleet haftet nicht für
(I) betrügerische Handlungen seiner Angestellten und/oder Auftragnehmer oder
(II) Arglist seiner Angestellten und/oder Auftragnehmer.
12 Ungeachtet des Obenstehenden ist die Haftung keiner Partei für durch ihre Fahrlässigkeit verursachte To-
desfälle oder Personenschäden beschränkt.
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