5. Schaltergehäuse auf Beschädigungen überprüfen.
6. Entfernen von Schmutz.
7. Für die Varianten mit Fluchtentriegelung und Notentsperrung ist darüber hinaus Folgendes zu beachten:
- Bei Varianten mit Fluchtentriegelung muss die Schutzeinrichtung innerhalb des Gefahrenbereiches zu
öffnen sein; es darf nicht möglich sein, die Schutzeinrichtung von Innen zu verriegeln.
- Durch Betätigen des Notentsperrungshebels außerhalb des Gefahrenbereiches muss die Schutzeinrichtung
zu öffnen sein.
In allen betriebsmäßigen Lebensphasen des Sicherheitsschaltgerätes sind konstruktiv und organisatorisch geeignete
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Maßnahmen zum Manipulationsschutz beziehungsweise gegen das Umgehen der Sicherheitseinrichtung, beispielsweise
durch Einsatz eines Ersatzbetätigers, zu treffen.
Beschädigte oder defekte Geräte sind auszutauschen.
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8 Demontage und Entsorgung
8.1 Demontage
Das Sicherheitsschaltgerät ist nur in spannungslosem Zustand zu demontieren.
8.2 Entsorgung
Das Sicherheitsschaltgerät ist entsprechend der nationalen Vorschriften und Gesetze fachgerecht zu entsorgen.
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