B15.
Vor der Montage der Leiterteile am Bauwerk werden die Befestigungsbügel (2.0) auf den
Drehpunkten der Sprossen (1.2) im Abstand von max. 1680 mm befestigt.
Wichtig:
Jedes Leiterteil muss mit mindestens einem Befestigungsbügel montiert werden !
Hinweis:
Aus der mehrjährigen Erfahrung von Montagefirmen ergeben sich folgende Empfehlungen:
•
Bei Verwendung von Leiterteilen ab einer Länge von 1680 mm kann erreicht werden,
dass jedes Leiterteil mit einem Befestigungsbügel montiert ist.
•
Das letzte Leiterteil am Steigwegende mit zwei Befestigungsbügeln montieren.
•
Bei Steigwegverlängerungen mit Leiterteilen kleiner 1680 mm, dieses Leiterteil nicht an
das Steigwegende, sondern zwischen zwei bereits vorhandene (längere) Leiterteile
montieren.
Achtung:
Der empfohlene Befestigungsabstand beträgt 1.400 mm, - max. 1.680 mm -, wobei pro
Steigweg mindestens 4 Befestigungsbügel verwendet werden müssen.
Ausnahme:
Bei einer Steigweglänge bis 2240 mm kann mit 2 Bügeln, bei einer Steigweglänge bis
3920 mm kann mit 3 Bügeln befestigt werden. Hierbei ist zu beachten, daß die vorhan-
denen Befestigungsbügel die bei einem Absturz auftretende Last von 6 kN aufnehmen
müssen.
Fig. 2
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