C Benutzung
Hinweis:
Innerhalb der ersten 2m des Steigweges ist besondere Vorsicht beim Auf- und Absteigen ge-
boten, weil ein Aufschlagen des Benutzers auf den Boden eventuell nicht verhindert werden
kann.
Vor und während der Benutzung sollte überlegt werden, wie Rettungsmaßnahmen sicher
und wirksam durchgeführt werden können.
Eine Steigschutzeinrichtung nach EN 353 - 1 sollte nur von Personen benutzt werden, die
• ausgebildet und/oder anderweitig sachkundig sind oder
• unter der direkten Aufsicht einer ausgebildeten und/oder anderweitig sachkundigen
Person stehen.
Achtung!
Die Steigschutzeinrichtung darf nicht benutzt werden, wenn Mängel erkennbar sind oder
Zweifel hinsichtlich des sicheren Zustands auftreten. Sie ist der Benutzung zu entziehen,
bis ein Sachkundiger der weiteren Benutzung zugestimmt hat. Gegebenenfalls sind Sys-
tembestandteile ins Herstellerwerk zu schicken.
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