7. Wichtige Sicherheitshinweise
Die folgenden Sicherheitshinweise sind beim Gebrauch des Kinder-Laufrades „FirstBIKE" unbedingt
zu beachten. Deshalb lesen Sie auch diese Seite vor der Benutzung des Laufrades sehr gewissenhaft.
Das FirstBIKE ist kein Verkehrsmittel und darf nicht auf Straßen und öffentlichen Verkehrswegen
benutzt werden! Ehe Sie das FirstBIKE benutzen, überprüfen Sie immer, ob das Laufrad sich im
betriebsfähigen Zustand befindet und keine Bauteile beschädigt sind. Der feste Sitz aller Schrauben
und der vorgeschriebene Reifenluftdruck sind ausserdem regelmäßig zu prüfen.
Die Benutzung darf nur durch ein Kind von 2 - 5 Jahren erfolgen. Die maximale Gewichts-Belast-
barkeit beträgt 25 kg. Das Kind darf das FirstBIKE niemals unbeaufsichtigt benutzen bzw. bewegen.
Der schwarze Kreuzgriff zur Sattelarretierung muß nach jeder Höhenverstellung so fest angezogen
werden, dass ein Lösen des Kreuzgriffes durch Kinderhände nicht möglich ist.
Die Ventilkappen an den Reifen sind mit einer geeigneten Zange immer so fest anzuziehen, dass
ein Lösen von Hand nicht möglich ist. Können Kleinteile am Fahrzeug gelöst werden, besteht Gefahr,
dass die z.B. abgeschraubten Teile von Kleinkindern verschluckt werden.
Wird ein Defekt am Fahrzeug festgestellt, so muss das Fahren mit dem Rad bis zur Behebung des
Defektes eingestellt werden.
Das Fahren des FirstBIKE in Straßennähe und in ähnlichen Gefahrenbereichen (z. B. an Gewässern
oder Schwimmbeckenbereichen, treppennahe Bereiche, u. ä.) ist grundsätzlich zu unterlassen!
Abschüssiges Gelände und Gefällstrecken dürfen nicht befahren werden! Fahren immer nur bei
ausreichendem Tageslicht unter Beaufsichtigung durch mindestens einen Erwachsenen!
Das Abbremsen des FirstBIKE muß durch das Kind jederzeit sicher beherrscht werden; üben Sie mit
dem Kind gewissenhaft das Bremsen mithilfe der Füsse und den sicheren Umgang mit dem Laufrad,
um Unfälle zu vermeiden. Sollte das FirstBIKE mit einer Hinterrad-Bremse ausgestattet sein, muss
die entsprechende Bedienung dieser Bremse unbedingt mit dem Kind geübt werden.
Das Kind muss beim Fahren immer einen Sicherheitshelm und geeignetes Schuhwerk tragen.
8. Sachmängelhaftung
Schäden, die durch die unsachgemäße Beanspruchung, Gewalteinwirkung, ungenügende Wartung
oder durch normale Abnutzung entstehen, sind von der gesetzlichen Sachmängelhaftung ausge-
schlossen.
Herstellung und Vertrieb
Lothar Laflör GmbH & Co. KG
Ringstraße 15
D- 42553 Velbert-Neviges
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Telefax 0049 (0) 20 53/490-99
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Lenkerbreite 365 mm
530 mm
830 mm
Gewicht ohne Bremse 3,5 kg
und mit Trommelbremse 3,9 kg