4 Bestimmungen für den Einsatz des Saugheber Vaku-fix Duo
Bitte beachten Sie genauestens die Angaben über den Einsatz der Maschine bzw. des Gerätes.
Das Gerät bzw. die Maschine ist speziell auf einen oder mehrere Anwendungsbereiche hin ausgelegt.
Die nachfolgenden Kapitel sollen Ihnen diese Einsatzmöglichkeiten näher bringen und die Gefahren im Umgang mit dem Arbeitsmittel
aufzeigen.
4.1 Anwendungsbereich des Saugheber Vaku-fix Duo
Sie haben ein Qualitätsprodukt der WEHA-Ludwig Werwein GmbH erstanden.
Der Saugheber Vaku-fix Duo ist ein Hilfsmittel, das Ihnen das einfache Ausrichten von Steinplatten ermöglicht und Ihnen die Arbeit
erleichtern soll.
Folgende Merkmale sind besonders hervorzuheben:
Einfaches und sehr präzises Ausrichten von Steinplatten.
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Haftung durch zwei runde Saugkörper mit mechanischer Ansaugvorrichtung.
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Stabile und robuste Konstruktion.
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Sehr einfach in der Bedienung.
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4.2 Unsachgemäßer Einsatz
Der Saugheber Vaku-fix Duo dient ausschließlich zum Ausrichten von Steinplatten aus Marmor, Granit, Sandstein und Betonstein.
Verwenden Sie den Saugheber Vaku-fix Duo ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke und verzichten Sie auf Mittel, die das Metall
oder einzelne Baugruppen beschädigen können!
Der Saugheber Vaku-fix Duo ist komplett und speziell auf die Anwendungsbereiche hin ausgelegt.
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Verwenden Sie den Saugheber Vaku-fix Duo nicht zum Transportieren von Steinplatten.
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Verwenden Sie den Saugheber Vaku-fix Duo nicht zum Hochheben von Steinplatten.
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Verwenden Sie den Saugheber nicht zum Sichern von Steinplatten gegen herabrutschen oder umkippen, usw.
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Niemals unter schwebender Last aufhalten!
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4.3 Sicherheitsvorschriften
Lesen Sie diese Betriebsanleitung vor der Benutzung der Saugheber Vaku-fix Duo gründlich durch!
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Verwahren Sie die Betriebsanleitung sorgfältig in der Nähe des Saugheber Vaku-fix Duo auf, für alle künftigen
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Zweifelsfälle!
Das eigenwillige Umbauen oder das Installieren von Zusatzeinrichtungen führen zum Erlischen von jeglichem
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Haftungsanspruch durch den Händler oder Hersteller!
Entfernen Sie sämtliche Gegenstände aus dem Arbeitsbereich, die eine mögliche Gefahrenquelle darstellen!
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Der Saugheber Vaku-fix Duo darf nur von dafür beauftragten Personen bedient werden. Jeder Bediener muß diese
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Dokumentation gelesen und verstanden haben.
Überprüfen Sie vor jedem Einsatz die tragenden Teile und Schweißnähte auf Beschädigungen! Bei festgestellten Mängeln
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ist der Betrieb des Saugheber Vaku-fix Duo einzustellen und die Benutzung durch dritte ist durch geeignete Maßnahmen
zu unterbinden.
Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist untersagt!
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Tragen Sie beim Umgang mit dem Saugheber Vaku-fix Duo stets angemessene Schutzbekleidung, gemäß den
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Unfallverhütungsvorschriften!
Dazu gehören u.a.:
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Arbeitshandschuhe gemäß den Unfallverhütungsvorschriften!
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Schuhwerk gemäß den Unfallverhütungsvorschriften!
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Verwenden Sie ausschließlich für die Eigenschaften des Gerätes geeignete Werkstückmaterialien, wie Steinplatten ohne
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Risse („gesunde" Steinplatten)!
Sorgen Sie dafür, daß sich beim Einsatz niemand in der Nähe des Gerätes befindet, um eine Gefährdung Dritter
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auszuschließen!
Überprüfen Sie, ob alle Teile korrekt montiert sind!
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Treten Schäden oder Fehlfunktionen an dem Gerät auf, so wenden Sie sich umgehend an den Händler oder Hersteller!
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Schützen Sie das Gerät bzw. die Maschine vor Witterungseinflüssen, wie Regenwasser, Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit
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usw.!
Sollte dieses Gerät bzw. die Maschine infolge irreparabler Schäden oder aus anderen Gründen nicht mehr benützt werden,
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so sorgen Sie für die Außerbetriebnahme, indem Sie das Gerät bzw. die Maschine gebrauchsuntüchtig machen und
sicherstellen, daß keine Gefahr für Dritte ausgeht!
Stellen Sie durch die Trennung der verschiedenen Materialien bei der Entsorgung sicher, dass diese dem
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Wertstoffkreislauf zugeführt werden können!
File: N:\Bedienugsanleitungen aktuell\WG800\Vakuumheber\Bedienungsanleitung Saugheber Vaku-Fix Duo
107227 Stand 09_2015
Version / Erstellt am: 02/ 23.11.2010
Bedienungs- und Betriebsanleitung
Vorsicht Verletzungsgefahr!
Unsachgemäßer Einsatz führt zu Personenschäden!
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