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Anhang; Urheberrecht; Lagerung; Entsorgungshinweis / Wiederverwertungsmöglichkeiten - REHM BARRACUDA 45i Betriebsanleitung

Plasma-schneidanlagen
Inhaltsverzeichnis

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Anhang

12 Anhang

12.1 Urheberrecht

Die Inhalte dieser Anleitung sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Verwendung ist im Rahmen der Nutzung des
Gerätes zulässig. Eine darüberhinausgehende Verwendung ist ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers
nicht gestattet.
Wir melden zum Schutz unserer Produkte Marken-, Patent- und Designrechte an, sofern dies im Einzelfall möglich
ist. Wir widersetzen uns mit Nachdruck jeder Verletzung unseres geistigen Eigentums.
Technische Änderungen jederzeit vorbehalten.

12.2 Lagerung

ACHTUNG!
Bei falscher und unsachgemäßer Lagerung können elektrische und mechanische
Komponenten beschädigt und zerstört werden.
Lagern Sie die verpackten oder bereits ausgepackten Teile nur unter den vorgesehenen
Umgebungsbedingungen.
Fragen Sie bei Ihrem Fachhändler an, falls das Gerät und Zubehörteile länger als drei Monate und unter anderen
als den vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen gelagert werden müssen.
12.3 Entsorgungshinweis / Wiederverwertungsmöglichkeiten:
Entsorgen Sie ihr Plasmaschneidgerät bitte umweltfreundlich, indem Sie Abfälle nicht in die Umwelt sondern
fachgerecht entsorgen.
Bitte werfen Sie die Verpackung und später das ausgediente Plasmaschneidgerät nicht einfach weg, sondern
entsorgen
Sie
beides
Entsorgungsunternehmen aufgestellten Richtlinien.
12.3.1 Außer Betrieb nehmen
VORSICHT!
Ausgediente Geräte sind sofort fachgerecht außer Betrieb zu nehmen, um einen späteren Missbrauch und
die Gefährdung der Umwelt oder von Personen zu vermeiden.
Entnehmen Sie, sofern vorhanden, Batterien und Akkus.
Demontieren Sie das Schneidgerät gegebenenfalls in handhabbare und verwertbare Baugruppen und
Bestandteile.
Führen Sie die Gerätekomponenten den dafür vorgesehenen Entsorgungswegen zu.
12.3.2 Entsorgung der Neugeräte-Verpackung
Alle verwendeten Verpackungsmaterialien und Packhilfsmittel des Gerätes sind recyclingfähig und müssen
grundsätzlich der stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden.
Das Verpackungsholz kann einer Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt werden. Verpackungsbestandteile
aus Karton können zerkleinert zur Altpapiersammlung gegeben werden.
Die Folien sind aus Polyethylen (PE) oder die Polsterteile aus Polystyrol (PS). Diese Stoffe können nach
Aufarbeitung wiederverwendet werden, wenn Sie an eine Wertstoffsammelstelle oder an das für Sie zuständige
Entsorgungsunternehmen weitergegeben werden.
Geben Sie das Verpackungsmaterial nur sortenrein weiter, damit es direkt der Wiederverwendung zugeführt
werden kann.
gemäß
der
von
Ihrer
Stadt-/Gemeindeverwaltung
oder
vom
zuständigen
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Diese Anleitung auch für:

Barracuda 65iBarracuda 105iBarracuda 125i

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