Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

TECALEMIT K 10 c Betriebsanleitung Seite 4

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für K 10 c:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Organisatorische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Diese Betriebsanleitung ständig am Einsatzort griffbereit aufbewahren. Das am Gerät
angebrachte Typenschild und die Warnhinweise müssen unbedingt beachtet und in
vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
Qualifiziertes Personal
Qualifiziertes Personal
Qualifiziertes Personal
Qualifiziertes Personal
Das Personal für Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung des Geräts
muss eine jeweils ausreichende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Der Be-
treiber muss sicherstellen, dass der Inhalt dieser Betriebsanleitung vom Personal
vollständig verstanden und umgesetzt wird.
Wartung und Instandhaltung
Wartung und Instandhaltung
Wartung und Instandhaltung
Wartung und Instandhaltung
Keine Veränderungen, An- und Umbauten am Gerät ohne Genehmigung des Herstel-
lers vornehmen. Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen An-
forderungen entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen immer gewährleistet.
Gefahrstoffe
Gefahrstoffe
Gefahrstoffe
Gefahrstoffe
In Ausnahmefällen können in den Bauteilen dieses Geräts Gefahrstoffe enthalten sein.
Entsprechend den Anforderungen der europäischen REACH-Verordnung stellen wir
aktuelle Informationen hierzu auf unserer Homepage im Downloadbereich zur Verfü-
gung.
Beim Umgang mit Ölen, Fetten, Kraftstoffen und anderen chemischen Substanzen sind
die für das Produkt geltenden Sicherheitsvorschriften beachten!
Explosionsschutz
Explosionsschutz
Explosionsschutz
Explosionsschutz
Das Gerät ist für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen ausgelegt. Gemäß
der Leitlinie zur ATEX-Richtlinie 2014/34/EU fallen handbetriebene Geräte ohne ei-
gene Zündquelle nicht unter diese Richtlinie, dementsprechend kann für die Hand-
pumpe keine Konformitätserklärung nach ATEX ausgestellt werden.
Der Betreiber hat bei der Verwendung mit entzündbaren Flüssigkeiten oder in explo-
sionsgefährdeten Bereichen die erforderlichen Maßnahmen des Explosionsschutzes
zu treffen. Insbesondere sind die ATEX-Richtlinie 1999/92/EG und die entsprechen-
den für den Einsatzort gültigen Vorschriften zu beachten.
Gewässerschutz
Gewässerschutz
Gewässerschutz
Gewässerschutz
Das Gerät ist für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausgelegt. Es ist so zu
betreiben, dass eine Verunreinigung von Gewässern ausgeschlossen ist. Die entspre-
chenden für den Einsatzort gültigen Vorschriften sind zu beachten!
4
44 0423 001-J
K 10 C
K 10 C
K 10 C
K 10 C

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis