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Sicherheitsvorschriften; Allgemeines; Konformität Mit Zwingenden Vorschriften; Verbleibende Risiken - Range Servant RS-1.8 Betriebsanleitung

Ballheber
Inhaltsverzeichnis

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2 Sicherheitsvorschriften

2.1 Allgemeines

Schutzmaßnahmen bestehen aus einer Kombination von den Maßnahmen, die in der
Konstruktionsphase ergriffen wurden und den Maßnahmen, die vom Anwender zu
ergreifen sind. Die Maschine ist in ihrer Ausführung soweit wie möglich auf die
vorgesehene Funktion ausgelegt. Sie kann eingestellt und gewartet werden, ohne für
die Personen, die mit diesen Aufgaben betraut sind, Gefahren mit sich zu bringen,
wenn diese Aufgaben entsprechend den in dieser Betriebsanleitung angegebenen
Umständen ausgeführt werden. Zweck der Schutzmaßnahmen ist die Beseitigung
jeglicher Unfallgefahr während der zu erwartenden Lebensdauer der Maschine, die
auch die Montage und Demontage umfaßt, auch wenn die Unfallgefahren infolge
abnormaler, vorhersehbarer Situationen auftreten.
Unzulässiges Zubehör und ungeeignete Ersatzteile können zu Verletzungen und/oder
Schäden an der Maschine mit verringerter Funktionssicherheit als Folge führen. Aus
Sicherheitsgründen sollten Sie deshalb nur Zubehör von Range Servant und
Originalersatzteile verwenden. Diese Zubehör- und Ersatzteile sind für die Maschine
vorgesehen und auch, was die Sicherheit betrifft, von uns zugelassen.
Zubehör und Originalteile von Range Servant sowie diesbezügliche qualifizierte
Beratung erhalten Sie bei allen Range Servant-Händlern. Sie führen fachgerechte
Montagen aus und informieren über zulässige technische Änderungen.
Für Schäden, die durch unzulässiges Zubehör bzw. unzulässige Teile oder aufgrund
unzulässiger technischer Änderungen entstehen, können wir keine Haftung
übernehmen.
2.2 Konformität mit zwingenden Vorschriften
Hinsichtlich der persönlichen Sicherheit erfüllen die Maschinen für das Ballhandling von Range
Servant die Sicherheitsvorschriften der EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EEC einschließlich den
Zusätzen 91/368/EEC, 93/44/EEC und 93/68/EEC mit besonderem Hinweis auf Anhang 1 der
Richtlinie in Bezug auf wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Verbindung
mit der Konstruktion und Herstellung von Maschinen, ergänzt durch 91/368/EEC. Zudem
wurden die harmonisierenden Standards 292-1, 292-2 und 292-2A (oder Teile davon)
angewandt.
Konformität
bezüglich
der
elektrischen
Materialien
gemäß
den
Anforderungen
an
Maschinensicherheit der EG-Niederspannungsrichtlinie LVD/73/23/EEC einschließlich Zusatz
93/68/EEC.

2.3 Verbleibende Risiken

Diese Warnschilder informieren und warnen den Anwender in Bezug auf verbleibende
Risiken, d.h. Risiken, die durch Konstruktion nicht ausgeschaltet oder ausreichend
reduziert werden konnten und gegen die die technischen Schutzmaßnahmen nicht –
oder nicht vollständig – wirkungsvoll sind. Die Schilder sind in der jeweiligen
Landessprache des Anwenderlandes abgefaßt sowie auf Verlangen in der Sprache,
die von den Bedienern beherrscht wird. Die Schilder sind gelb und tragen schwarzen
Text. Die Größe der Schilder ist so ausgelegt, dass der Text bis auf drei Meter
Entfernung lesbar ist.
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Betriebsanleitung für Ballheber
Deutsch

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