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EU Biozid Zulassung

15 EU Biozid Zulassung
Die Desinfektionslösung mit Natriumhypochlorit von Hycleen Des 5 erfüllt die EU-Biozid
Zulassung EU Nr. 528/2012 und wird auf die Liste der zugelassenen Wirkstoffe für die
Desinfektion von Trinkwasser aufgenommen.
Die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) veröffentlicht dies auf der „Artikel 95
Liste" welche öffentlich zugänglich ist.
Mit der EU Biozid Zulassung ergeben sich folgende Vorteile:
 Die hohe Wirkung der Desinfektionslösung Anolyte neutral gegen Pathogene wird
bestätigt.
 Die hohe Qualität der Desinfektionslösung wird gemäss ISO EN 901 bestätigt.
 Der gesamte Herstellungsprozess der Desinfektionslösung mit Hycleen Des 5 wird damit
lückenlos von der ECHA bestätigt und sichert die gleichbleibende Desinfektionslösungs-
Qualität.
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Betriebsanleitung

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