EINBAUHINWEISE
Anschluss von Lüftungsleitungen
Die Brandschutzklappen müssen entweder ein- oder beidseitig
mit Lüftungsleitungen der Lüftungsanlage angeschlossen wer-
den. Bei einseitigen Anschlüssen sind auf den jeweils gegen-
überliegenden Seiten Abschluss-Schutzgitter aus nichtbrenn-
baren Baustoffen (EN 13501-1) vorzusehen. Die Brandschutz-
klappen können sowohl an nichtbrennbare als auch an brenn-
bare Lüftungsleitungen angeschlossen werden. Lüftungslei-
tungen sind separat abzuhängen.
Es gelten die landesrechtlichen Vorschriften bzw. nationalen
Normen über Lüftungsanlagen (in Deutschland z.B. LüAR). Ins-
besondere dürfen, Lüftungsleitungen dürfen infolge thermi-
scher Ausdehnungen (Brandfall) keine erheblichen Kräfte auf
Wände, Stützen bzw. Decken und somit auch auf Brandschutz-
klappen ausüben. Entsprechende Kompensationsmaßnah-
men, wie z.B. die Anordnung von flexiblen Stutzen oder geeig-
nete Leitungsverlegung (Leitungswinkel und -verziehungen)
sind nach Bedarf vorzusehen. Nationale Vorgaben sind zu be-
achten und umzusetzen.
In massiven Schachtwänden
Abbildung 11: Anschlussbeispiel einer Lüftungsleitung in
massiven Schachtwänden
Mit einseitig angeordneter Lüftungsleitung und Abschluss-
Schutzgitter
Abbildung 12: Anschlussbeispiel einer einseitig angeordne-
ten Lüftungsleitung und Abschluss-Schutzgitter
Konstruktionsänderungen vorbehalten
Rücknahme nicht möglich
Brandschutzklappe BSK-RPR-EU
Technische Dokumentation
Einbauhinweise
Beidseitig mit Lüftungsleitungen
Abbildung 13: Anschlussbeispiel beidseitig mit Lüftungsleitungen
BK
Brandschutzklappe BSK-RPR-EU
ASG
Abschluss-Schutzgitter Typ ASG-RF/ASG-RS
VT
Verlängerungsteil Typ VT-RF
LL
Lüftungsleitung
SW
Schachtwand
SR
Schließrichtung
LR
Luftrichtung
BS
Bedienseite
NBS
Nichtbedienseite
1.)
aus nichtbrennbaren Baustoffen (EN 13501-1)
„a"
=50mm
Mindestabstand zwischen Vorderkante
des geöffneten Klappenblattes und des
Abschluss-Schutzgitters (ASG-RF/RS)
Stand: 2021-07-01 | Seite 9