Allgemeine Hinweise
Bei der Montage bzw. beim Einbau besteht Verletzungsge-
fahr. Um etwaige Verletzungen zu vermeiden, muss Persönli-
che Schutzausrüstung (PSA) getragen werden.
Brandschutzklappen sind in der Form einzubauen, dass äußere
Kräfte die dauernde Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.
Lüftungsleitungen dürfen infolge thermischer Ausdehnungen
(Brandfall) keine erheblichen Kräfte auf Wände, Stützen bzw.
Decken und somit auch auf Brandschutzklappen ausüben.
Entsprechende Kompensationsmaßnahmen, wie z.B. die An-
ordnung von flexiblen Stutzen oder geeignete Leitungsverle-
gung (Leitungswinkel und -verziehungen) sind nach Bedarf
vorzusehen. Nationale Vorgaben sind zu beachten und umzu-
setzen.
Die Anschlussmöglichkeit der Lüftungsleitungen ist vor dem
Einbau der Brandschutzklappe zu prüfen. Gegebenenfalls sind
Verlängerungsteile (bauseitig oder als Zubehör SCHAKO Typ
VT-RF) erforderlich, z.B. bei großen Wand- und Deckenstär-
ken. Beim Anschluss von Leitungskomponenten ist die Befes-
tigungsart in der Form zu wählen, dass keine Beschädigungen
an der Brandschutzklappe bzw. deren Zubehör entstehen.
Bei der Montage sind gegebenenfalls Gehäuseaussteifungen
oder ähnliches vorzusehen.
Das Erfordernis statisch tragender Stürze ist gegebenenfalls zu
berücksichtigen.
Unsachgemäßer Transport/Umgang kann Beschädigungen/
Funktionsbeeinträchtigungen nach sich ziehen. Darüber hin-
aus ist die Folie der Transportverpackung zu entfernen und
die Lieferung auf Vollständigkeit zu prüfen.
Brandschutzklappen sind bei der Lagerung vor Staub, Ver-
schmutzung, Feuchtigkeit und Temperatureinflüssen (z.B. di-
rekter Sonneneinstrahlung, wärmeabgebende Lichtquelle
etc.) zu schützen. Sie dürfen nicht unmittelbaren Witterungs-
einflüssen ausgesetzt werden und dürfen nicht unter -20°C
bzw. über 50°C gelagert werden.
Die Brandschutzklappe ist vor Verschmutzung und Beschädi-
gungen zu schützen. Nach erfolgtem Einbau sind etwaige Ver-
schmutzungen umgehend zu entfernen.
Die Platzverhältnisse beim Einbauen, Ausmörteln, etc. sind
ausreichend zu dimensionieren.
Funktionsüberprüfung der Brandschutzklappe vor und nach
der Montage durchführen, hierfür ist auf entsprechende Zu-
gänglichkeit zu achten.
Elektrische Installation bzw. Arbeiten an elektrischen Kompo-
nenten dürfen nur von Elektrofachkräften durch-geführt wer-
den, die Versorgungsspannung ist hierzu auszuschalten und
gegen Wiedereinschalten zu sichern.
Wir weisen darauf hin, dass zur Reinigung von Brandschutz-
klappen in Edelstahlausführung nur geeignete Pflegemittel
verwendet werden dürfen!
Konstruktionsänderungen vorbehalten
Rücknahme nicht möglich
Brandschutzklappe BSK-RPR-EU
Technische Dokumentation
Ausführungen und Abmessungen
Mindestab- bzw. Überstände
Angegebene Maße sind als Einbauempfehlung der BSK-RPR-EU
zu betrachten und können örtlich bedingt abweichen. Die
Brandschutzklappe muss zur Gewährleistung des Brandschut-
zes entsprechend der technischen Dokumentation, Einbau-,
Montage- und Betriebsanleitung eingebaut werden.
Revisionsöffnungen an der BSK-RPR-EU sind nicht vorhanden,
daher sind Revisionsöffnungen in den angeschlossenen Lüf-
tungsleitungen in unmittelbarer Nähe auszuführen. Revisions-
öffnungen müssen frei zugänglich sein, insbesondere ist da-
rauf, beim Einbau von mindestens 2 Brandschutzklappen ne-
ben- bzw. untereinander oder beim Einbau in unmittelbarer
Nähe von benachbarten Bauteilen, zu achten.
Abbildung 7: Mindestabstände zu Wänden, Decken und BSK-
RPR-EU zueinander
1.)
Von SCHAKO empfohlener Mindestabstände für ausrei-
chende Zugänglichkeit
Das Maß x beträgt bei:
-
Handauslösung ca. 80 mm
-
Federrücklaufantriebe B10/B11 und S00/S01 max.
ca. 90 mm
Das Maß y beträgt bei:
-
Handauslösung max. ca. 50 mm /
Handauslösung mit Endschalter max. ca. 100 mm
-
Federrücklaufantriebe B10/B11 und S00/S01 max.
ca. 50 mm
Stand: 2021-07-01 | Seite 7