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Garantien; Allgemeine Gewährleistung; Gesetzliche Gewährleistung; Gewährleistung Für Versteckte Mängel - pellenc ULIB 150P Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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10. GARANTIEN

10.1. ALLGEMEINE GEWÄHRLEISTUNG
10.1.1. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG
10.1.1.1. GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERSTECKTE MÄNGEL
Unabhängig von der Herstellergarantie gemäß Artikel II legt Artikel 1641 des französischen Bürgerlichen Gesetz-
buches fest, dass „der Verkäufer verpflichtet ist, die Gewährleistung für einen versteckten Mangel zu übernehmen,
der den bestimmungsgemäßen Gebrauch so sehr erschwert, dass der Käufer in Kenntnis des Mangels die Ware
nicht oder nur gegen Preisnachlass gekauft hätte."
Gemäß Artikel 1648 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches „ist der Anspruch wegen Sachmängeln vom
Käufer innerhalb einer Frist von zwei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, geltend
zu machen."
10.1.1.2. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEI SACHMÄNGELN
Gemäß Artikel L.217-4 des französischen Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation) ist der Verkäufer
verpflichtet, einen dem Kaufvertrag gemäße Sache zu liefern und haftet für die bei der Lieferung bestehenden
Konformitätsmängel.
Er haftet ferner für Konformitätsmängel, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Montage
ergeben, soweit letztere ihm aufgrund des Vertrages oblag oder diese unter seiner Verantwortung erfolgt ist.
Gemäß Artikel L.217-5 des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la Consommation) „ist der Gegen-
stand vertragskonform":
1.
Wenn er sich für den Zweck eignet, der von einem vergleichbaren Gegenstand üblicherweise zu erwarten ist,
sowie gegebenenfalls:
• wenn er der vom Verkäufer gelieferten Beschreibung entspricht und die Eigenschaften besitzt, die dieser
dem Käufer in Form eines Musters oder Modells präsentiert hat;
• wenn er die Eigenschaften aufweist, die ein Käufer aufgrund der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers,
Herstellers oder seines Vertreters rechtmäßig erwarten kann, insbesondere aufgrund von Werbung und
Kennzeichnung;
2.
oder wenn er die in einer Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegten Eigenschaften aufweist bzw. für
jeden besonderen Gebrauch durch den Käufer geeignet ist, der dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht und von
diesem akzeptiert wurde.
Gemäß Artikel L.217#12 des französischen Verbrauchergesetzbuches „verjährt der Anspruch wegen Konformitäts-
mängeln nach zwei Jahren ab Lieferung des Gegenstandes."

10.1.2. KOMMERZIELLE GARANTIE VON PELLENC

10.1.2.1. INHALT
10.1.2.1.1. ALLGEMEINES
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung können Endkunden Ansprüche im Rahmen der kommerziellen Garan-
tie für Produkte von PELLENC geltend machen. Diese deckt den Austausch und Ersatz von als unbrauchbar aner-
kannten Teilen oder von Teilen mit Bearbeitungs-, Montage- oder Materialfehlern ab, unabhängig von der Ursache.
PELLENC-GERÄTEAKKU ULIB 150P
56_163476-B
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