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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Aden POWERKIT PRO Betriebsanleitung

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POWERKIT PRO — MONTAGEANLEITUNG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Art. 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen nur
gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
2. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen
ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftrags-
bestätigung und unserer Annahmeerklärung.
3. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Vertragsangebote können wir innerhalb einer
Frist von 2 Wochen annehmen.
4. In unseren Prospekten, Anzeigen und in unserem Internetangebot enthaltenen Abbildungen
und Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben
nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Art. 2 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise ab Lager
oder Werk einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung,
Fracht, Versicherung, Zöllen, ausländischen Steuern, Montage, Inbetriebnahme etc. Weitere
Leistungen werden nach Vereinbarung gesondert berechnet.
2. Die Zahlung ist vor Übergabe/ Versendung der Ware in bar, per Banküberweisung oder per
PayPal auszugleichen. Die für die Zahlung per PayPal anfallenden Gebühren trägt der Käufer.
Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und
immer nur erfüllungshalber angenommen.
3. Ist für die Leistung des Kunden ein Zahlungsziel bestimmt, so kommt er ohne Mahnung in
Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung
in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwer-
tigen Zahlungsaufforderung leistet.
4. Während des Verzugs des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent-
punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen.
Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und diesen geltend zu
machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des
Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Gegen unsere Forderungen kann nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig fest-
gestellten Forderungen, sowie Forderungen aus Mängelrügen oder Gegenansprüchen aus
demselben Kaufvertrag aufgerechnet werden. Der Käufer ist nur befugt, ein Zurückbehal-
tungsrecht geltend zu machen, insoweit sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
Art. 3 Lieferzeit, Vereinbarung der Lieferung, Rücktrittsrecht, Verzug
1. Die Herausgabe der Ware ist von der vorherigen vollständigen Zahlung des Kaufpreises
abhängig.
2. Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei
denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
3. Der Käufer kann uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins
oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu
liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine
ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir
aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss der Käufer Sie uns eine angemessene
Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind.
5. Sofern mit dem Käufer die Zusendung der Ware an diesen vereinbart wird, wird die Ware nach
dem Eingang der Kaufpreiszahlung und aller vereinbarten Kosten und Gebühren einschließ-
lich der Transportkosten durch einen Spediteur unserer Wahl abgeschickt.
6. Die Transportkosten ergeben sich aus den Kosten des Lieferdienstes/Frachtführers.
7. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung
eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
8. a. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von uns verschuldeter
Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoff-
mangel haben wir, so weit nicht anders vereinbart, nicht zu vertreten.
9. b. Können wir infolge der genannten Umstände nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit
liefern, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
10. c. Besteht ein von uns nicht zu vertretendes Lieferhindernis, insbesondere im Sinne von Art.
3 Ziff. 8 a., über die unter Art. 3 Ziff. 8 b. genannte verlängerte Lieferfrist hinaus, so sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
11. d. Bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch Dritte sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
12. e. In den Fällen unseres Rücktrittsrechts nach c. und d. verpflichten wir uns, den Vertrags-
partner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits von
ihm erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Art. 4 Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk" vereinbart.
Bei vereinbarter Abholung ist die Berechnung oder die Anzeige der Versandbereitschaft dem
Versand gleichgestellt. Solche Ware lagert für Rechnung und Gefahr des Kunden. Versicherung
erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Art. 5 Mängelansprüche
1. Die Mängelansprüche des Käufers für neue Sachen verjähren in zwei Jahren, die
Mängelansprüche des Käufers für gebrauchte Sachen verjähren in einem Jahr.
ADEN GmbH
AGB
2. Die Regelungen unter 1. gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätz-
lichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
3. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbes-
serung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
seitens des Käufers zu gewähren. Während der Nacherfüllung ist der Käufer nicht berechtigt,
den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Nachbesserung zwei
Mal vergeblich versucht worden, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen
oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst dann geltend gemacht werden,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Die Geltendmachung weitergehender Schadens-
ersatzansprüche nach Maßgabe des Art. 6 bleibt unberührt.
Art. 6 Haftung auf Schadensersatz
1. Im Fall unserer Haftung auf Schadensersatz gilt folgendes:
2. a. Sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch
uns, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir auf Schadensersatz
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. b. Sofern wir in Verzug geraten sind oder wir sowie unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, also Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungs-
gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, verletzt haben und kein Fall der Haftung nach den
gesetzlichen Bestimmungen im Sinne von Buchstabe a. vorliegt, ist die Haftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. c. So weit unter a. und b. nichts anderes bestimmt ist, ist unsere Haftung auf Schadensersatz
ausgeschlossen.
5. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter Ziff. 1 gelten nicht nur für vertragliche,
sondern auch für andere, insbesondere deliktische Ansprüche. Sie gelten auch für Ansprüche
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
6. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter Ziff. 1 gelten nicht für gegebenenfalls
bestehende Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder wegen schuldhafter Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Art. 7 Keine Zulassung für den Straßenverkehr; Haftungsausschluss
Unsere Elektro-Nachrüstsätze für Fahrräder sind N I C H T für den Straßenverkehr zugelassen. Wir
weisen darauf hin, dass die mit unseren Elektro-Nachrüstsätzen ausgerüsteten Fahrräder
ausschließlich auf Flächen genutzt werden dürfen, auf denen die StVO nicht gilt. Bei Ansprüchen
aus der Verletzung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Bsp.: StVG, StVO, Fahrzeugzulas-
sungsverordnung, etc.) ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des
Art. 6 Abs.1a, 3.
Art. 8 Ergänzende und abweichende Regelungen bei internationalen Verträgen
Hat der Käufer seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so gelten folgende
Regelungen:
1. Wir haften nicht für die Zulässigkeit der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung der
gelieferten Sache nach Vorschriften des Empfängerlandes. Wir haften ebenso nicht für dort
anfallende Steuern.
2. Wir haften nicht für durch staatliche Maßnahmen, insbesondere Einfuhr- oder Ausfuhrbe-
schränkungen, ausgelöste Lieferhindernisse.
Art. 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Vertrag, bei Bestehen einer laufenden Geschäftsverbindung bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dieser, vorbehalten. Das gilt auch dann, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rech-
nung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, sowie für künftige
Forderungen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere fachge-
recht zu aufzubewahren.
3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer zur Wahrung unserer
Rechte (z.B. Klage aus § 771 ZPO) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage
gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Art. 10 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Ausländern,
die zum Zeitpunkt der Klage keinen inländischen oder EU-Gerichtsstand haben, ist Gerichtsstand
D-73271 Holzmaden. Wir behalten uns jedoch vor, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
Art. 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirk-
samkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
Holzmaden, den 17.06.2015
www.aden-sports.com
DE | S. 17

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