Abb.2
Beim Einbau des Gerätes sind die folgenden, in der Skizze dargestellten
Mindestabstände unbedingt einzuhalten:
a: Der Mindestabstand (a) vom Brennerrand zu seitlichen Stellwänden aus brennbaren
Materialien beträgt 200 mm. Wird ein Flammschutz verwendet, so ist dieser in
einem Abstand von mindestens 3 mm an die seitliche Stellwand zu installieren. Der
Mindestabstand vom Brennerrand zu der Stellwand beträgt
Bei den Geräten COE gilt die hochgeklappte Glasabdeckung als Flammschutz nach
hinten.
b: Zu über dem Kocher befindlichen brennbaren Möbelteilen (Hängeschränken usw.)
beträgt der Mindestabstand b = 500 mm.
DAS GERÄT MUSS ENTFERNT VON LEICHTENTZÜNDLICHEN
MATERIALEN AUFGESTELLT WERDEN.
8
in diesem Fall 100 mm.