Wiederaufladbare Batterien
• Entfernen Sie wiederaufladbare Batterien aus dem Spielzeug, bevor Sie
diese aufladen.
• Wiederaufladbare Batterien nur von Erwachsenen oder unter Aufsicht von
Erwachsenen aufladen.
• Versuchen Sie nie, Batterien aufzuladen, die nicht dafür vorgesehen sind.
Batterien gehören nicht in den Hausmüll und dürfen nicht verbrannt
werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte
Batterien zurückzugeben. Sie können Ihre alten Batterien bei den
öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort
abgeben, wo Batterien verkauft werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den
Batterien, dem Produkt, der Bedienungsanleitung oder der
Produktverpackung weist auf die verpflichtende, vom
Hausmüll getrennte Entsorgung der Batterien und/oder des
P r o d u k t e s h i n . D i e s e s P r o d u k t m u s s a m E n d e s e i n e r
Lebensdauer gemäß ElektroG bzw. der EU-Richtlinie RoHS an
einem Sammelpunkt für das Recycling von elektrischen und
elektronischen Geräten abgegeben werden.
Die chemischen Symbole Hg (Quecksilber), Cd (Cadmium) oder Pb (Blei)
weisen darauf hin, dass in entsprechend gekennzeichneten Batterien die
Grenzwerte für die genannte(n) Substanz(en) überschritten werden. Die
Batterierichtlinie der EU (2006/66/EG) regelt diese Grenzwerte sowie den
Umgang mit Batterien.
Der Balken unter der Mülltonne zeigt an, dass das Produkt
nach dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht worden ist.
Mit der Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen
der Verwertung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum
Schutze unserer Umwelt. Bitte erfragen Sie bei der Gemeindeverwaltung die
zuständige Entsorgungsstelle. Schonen Sie Ihre Umwelt und geben Sie bitte
leere Batterien an den Sammelstellen ab. Danke!
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