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Bedienung - Schaudt LIS 112 Bedienungsanleitung

Lichtsteuersystem
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Verwendungszweck
8220392 BA / DE
Bedienungsanleitung Lichtsteuersystem LIS 112
2

Bedienung

Diese Bedienungsanleitung enthält wichtige Hinweise zum sicheren Betrieb
von Geräten der Firma Schaudt. Lesen und befolgen Sie unbedingt die an-
gegebenen Sicherheitshinweise.
Die Bedienungsanleitung im Fahrzeug immer mitführen. Alle Sicherheitsbe-
stimmungen auch an andere Benutzer weitergeben.
Alle in dieser Bedienungsanleitung beschriebenen Bedienfunktionen
Y
beziehen sich auf den Einsatz der Bedienpanels in Verbindung mit dem
Lichtsteuersystem LIS 112.
Das Lichtsteuersystem LIS 112 ist ein leistungsfähiges System zur Steue-
rung der gesamten Beleuchtungseinrichtungen im Wohn- und Außenbereich
eines Reisemobils oder Caravans.
Es stellt folgende Funktionen zur Verfügung:
Schalten und Dimmen von bis zu 9 Lichtkreisen
F
Ein ständig versorgter Lichtkreis (L9)
F
Automatische Abschaltung der Vorzeltleuchte nach dem Starten des
F
Motors (optional; nur bei Reisemobilen)
Speichern von bis zu vier (bzw. fünf mit Hauptschalter) verschiedenen
F
Lichtszenen
Vollständige Abschaltung aller Leuchten im gesamten Fahrzeug mit
F
einem Tastendruck, Abruf einer Lichtszene über den Licht-Haupt-
schalter beim Wieder-Einschalten der Leuchten im gesamten Fahr-
zeug
Es gibt mehrere verschiedene Bedienpanels bzw. Sensortastergruppen. Sie
haben jeweils einen unterschiedlichen Funktionsumfang. Die Funktionen
werden durch verschiedene Symbole neben den Sensortastern angegeben.
Jedes der Bedienpanels kann maximal 10 Licht-Sensortaster, 4 Spei-
Y
cher-Sensortaster und einen Licht-Hauptschalter haben.
Die Bedienung der Funktionen
Schalten
F
Dimmen
F
Lichtszenen speichern
F
sind in folgenden Bedienungsanleitungen beschrieben:
STL 0XX: 9320132 BA / DE
F
STL 1XX: 9320136 BA / DE
F
Die Bedienung über ein ggf. angeschlossenes Fremdsystem ist der
Y
jeweiligen Dokumentation des Fremdsystems bzw. des Fahrzeugs zu
entnehmen.
Nachdruck, Übersetzung und Vervielfältigung dieser Dokumentation, auch
E
auszugsweise, ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
Stand: 21.09.2018
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