10.
ENDGÜLTIGE STILLLEGUNG UND ENTSORGUNG
Die endgültige, ordnungsgemäße Stilllegung oder Entsorgung des Produkts muss gemäß
den Vorschriften des Landes erfolgen, in dem das Produkt verwendet wird. Insbesondere
sind die Bestimmungen für die Entsorgung der Batterie, der Betriebsstoffe sowie der
Elektronik und elektrischen Anlage zu beachten.
Die Verpackungen sollten entsprechend den Materialien in verschiedene Mülltonnen
aussortiert werden, und müssen entsprechend den speziellen Umweltschutzregelungen
entsorgt werden.
Um Umweltverschmutzung zu vermeiden, ist es untersagt, den Abfall zufallsbedingt zu
entsorgen. Um Verschmutzung während des Produkteinsatzes zu vermeiden, sollte der
Benutzer absorbierende Materialien vorbereiten (Sägemehl oder ein Staubtuch), damit
austretende Flüssigkeiten rechtzeitig aufgesaugt werden können. Um eine sekundäre
Umweltverschmutzung zu vermeiden, sollten die verwendeten absorbierenden
Materialien bei den zuständigen Entsorgern abgegeben werden.
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