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Qualifizierung Des Personals; Sachkundige Personen; Autorisierte Personen; Pflichten Des Betreibers - Berthold LB 571-02 Betriebsanleitung

Mikrowellen resonator
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2 Sicherheit
nicht in diesem Benutzerhandbuch beschrieben ist, wird der Schutz der Geräte be-
einträchtigt und die Garantie erlischt.
2.3

Qualifizierung des Personals

HINWEIS
Für alle Arbeiten an und mit dem Produkt sind mindestens fachkundige Perso-
nen erforderlich, die von einer sachkundigen oder autorisierten Person
angeleitet werden.
In dieser Betriebsanleitung wird an verschiedenen Stellen auf die Qualifikation von
Personengruppen verwiesen, die mit den verschiedenen Aufgaben bei der Installa-
tion, Bedienung und Wartung betraut werden können.
Diese drei Personengruppen sind:
• Fachkundige Personen

• Sachkundige Personen

• Autorisierte Personen

Fachkundige Personen
Fachkundige Personen sind z.B. Monteure, die unter der Aufsicht einer befugten
Person verschiedene Aufgaben wie Transport, Montage und Installation des Gerä-
tes durchführen können. Dazu kann auch das Personal vor Ort gehören. Diese
Personen müssen Erfahrung im Umgang mit dem Gerät haben.
Sachkundige Personen
Personen, die durch ihre technische Ausbildung ausreichende Kenntnisse auf dem
jeweiligen Gebiet erworben haben und mit den einschlägigen nationalen Arbeits-
schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und anerkannten
Regeln der Technik vertraut sind.
Geschultes Personal muss in der Lage sein, die Ergebnisse seiner Arbeit sicher zu
beurteilen und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung vertraut sein.
Autorisierte Personen
Autorisierte Personen sind Personen, die entweder aufgrund gesetzlicher Vor-
schriften für die entsprechende Tätigkeit vorgesehen sind oder durch Berthold für
bestimmte Tätigkeiten zugelassen wurden.
2.4

Pflichten des Betreibers

Der Betreiber des Produktes muss sein Personal regelmäßig zu folgenden Themen
schulen:
• Beachtung und Gebrauch der Betriebsanleitung sowie der gesetzlichen Best-
immungen.
• Bestimmungsgemäßer Betrieb des Produktes.
• Beachtung der Anweisungen des Werkschutzes und der Betriebsanweisun-
gen des Betreibers.
• Regelmäßige Kontrolle/Wartung des Produktes.
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68847BA1 Rev.01, 03/2021
LB 571

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