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Chemikalien; Rechtliche Bestimmungen; Sicherheitsrichtlinien Für Den Umgang Mit Chemikalien - AgfaPhoto d-lab.1 8070/040 Serviceanleitung

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Betriebsort
3.5

Chemikalien

3.5.1

Rechtliche Bestimmungen

Das Gerät ist von wasserrechtlichen Bestimmungen betroffen:
Chemikalien dürfen nicht in das Abwasser geleitet werden.
Wenn mit Chemikalien verschmutzte Abwässer oder Chemikalien in das öffentliche
Abwassersystem eingeleitet werden, sind die örtlichen Bestimmungen über
Abwasserverunreinigungen zu beachten.
Es muss geprüft werden, ob Reststoffe vermieden, verringert oder verwertet werden
können.
Alle fotografischen Bäder sowie Kunststoffbehälter mit schädlichen Restinhalten
gelten als Sonderabfall.
Verbrauchte Verarbeitungsbäder müssen bis zur Entsorgung in geeigneten Behältern
aufbewahrt werden. Bei der Lagerung ist sicherzustellen, dass kein Gewässer
verunreinigt wird, z.B. bei unbeabsichtigtem Auslaufen.
Hinweis:
Die Bestimmungen für den Umgang mit Chemikalien und für die fachgerechte
Entsorgung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Auskunft über die jeweils
gültigen Bestimmungen erteilen die zuständige Behörde des Landes oder die nächste
AgfaPhoto Vertretung.
3.5.2
Sicherheitsrichtlinien für den Umgang mit Chemikalien
VORSICHT!
Im Arbeitsbereich des Geräts kommen mindergiftige, reizende und ätzende Stoffe
vor. Der Betreiber (Arbeitgeber)
– erstellt eine Betriebsanweisung für den Umgang mit Gefahrenstoffen
– unterweist die Beschäftigten mindestens einmal jährlich
– sorgt für ausreichende Belüftung: In gewerblichen Arbeitsräumen ist
mindestens ein acht- bis zehnmaliger Raumluftwechsel pro Stunde
erforderlich.
Chemikalien und angesetzte Verarbeitungsbäder müssen sicher aufbewahrt
werden.
Umweltschutzvorschriften müssen beachtet werden.
12
2005-05-01 / PN 03008_05
d-lab.1 family: Vorinstallation
AgfaPhoto

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