Geräte nur nutzen für:
Nutzen Sie alle Geräte nur für den Verwendungszweck, für den sie bestimmt sind.
Niemals Geräte zweckentfremden.
Reinigungen:
Geräte nur mit für sie (Sie) zugelassenen Reinigungsmitteln säubern. Kein Wasser,
scharfe Reinigungsmittel oder andere Flüssigkeiten nutzen. Nur einen weichen,
sauberen Lappen benutzen. Keine Teile abschrauben oder entfernen.
Garantien/Gewährleistungen:
Beachten Sie unbedingt die Warnhinweise, sonst können Garantien, Zulassungen,
etc. erlöschen.
Bei Störungen:
Sollte Ihr Gerät Störungen anderer Geräte verursachen, oder Ihr Gerät wird selber
gestört, sofort Gerät abschalten. Räumliche Trennung empfohlen. Fachhandel
ansprechen.
Datenverluste:
Viele Geräte wie Scanner oder Funkgeräte verfügen über interne Datenspeicher.
Werden solche Geräte über eine gewisse Zeit „stromlos" gehalten, so können diese
Daten endgültig verloren gehen.
Scanner und andere Empfänger bzw. Empfängerteile, etc. – Empfang
allgemein...
Rechtsvorschriften beachten! Auch sog. Scanner sind Rundfunkempfänger und
können im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen von jedermann
gekauft, besessen und betrieben werden. Der§86 des Telekommunikationsgesetzes
(Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen) bestimmt
in diesem Zusammenhang in seiner Fassung vom 25.07.1996 unter anderem: „Mit
einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind,
nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres
Empfang dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht,...anderen nicht
mitgeteilt werden. ... Das Recht, bestimmte Funkaussendungen zu empfangen, ...
bleibt unberührt." (Also: Nur öffentlichen Rundfunk hören, „versehentlich falsch
gespeicherte Frequenzen sofort aus Speichern löschen..) Mehr Informationen auch
im Internet unter
www.regtp.de
oder vom qualifiziertem Fachhandel. Verschlüsselte
Aussendungen dürfen nicht entschlüsselt werden.
Alle Namen und Begriffe, auch wenn diese nicht weiter markiert oder bezeichnet
sind, können Markenzeichen sein und gehören deren geschätzten Inhabern.
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