2.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist zum Betreiben mit frischen, einwandfreien Orangen mit
einem maximalen Durchmesser von 64- 80 mm bestimmt. Dies
entspricht einem Kaliber 6 und 7.
Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß.
Fremdkörper (z.B. Werkzeuge oder ähnliches) dürfen nicht in
die Maschine gelangen.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Maschine, haftet der
Hersteller nicht für ggf. auftretende Folgen.
2.4 Sicherheit bei Arbeiten an der Maschine
Vor Beginn jeglicher Arbeiten an der Maschine, ist sicherzustellen, dass
die Maschine ausgeschaltet ist.
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