2 | Sicherheit
2.2.3 Sicherheit für Kinder
Kind fährt selbst
Mitnahme des Kindes
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Für Kinder gelten spezielle Regelungen im Straßenverkehr.
Der*die Erziehungs- oder Aufsichtsberechtigte muss sich
über diese informieren und dem Kind vermitteln.
Gegebenenfalls muss das Kind ein vorgeschriebenes Alter
und/oder eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Nur
Kinder, die die nationalen Vorschriften erfüllen, dürfen E-
Bike fahren.
Sicherstellen, dass z. B. in Deutschland die Anforderungen
der Straßenverkehrsordnung StVO erfüllt sind.
Das Alter des Kindes muss mindestens 14 Jahre betragen,
falls ein Leichtmotorfahrrad-Ausweis (Kategorie M) vor-
handen ist; ansonsten muss ein Alter von mindestens 16
Jahren erreicht sein.
Um die Sicherheit von Kindern im Umgang mit dem E-Bike
zu gewährleisten liegt es in der Verantwortung der Erzie-
hungs- oder Aufsichtsberechtigten folgendes sicherzu-
stellen:
– Technisch einwandfreier Zustand des E-Bikes.
– Anpassung des E-Bikes auf die Körpergröße des Kin-
des.
– Fahrkönnen des Kindes.
Die Mitnahme des Kindes auf dem Gepäckträger, der
Lenkstange etc. ist nicht gestattet.
Zur Mitnahme des Kindes
– ausschließlich geeignete und geprüfte Kindersitze
oder Anhänger verwenden.
– sicherstellen, dass Kindersitz oder Anhänger aus-
schließlich entsprechend den Angaben in der zugehö-
rigen Anleitung am E-Bike befestigt ist.
– die Spiralfedern unterhalb der Satteldecke angemes-
sen abdecken, um ein Einklemmen von Fingern zu ver-
hindern.
– sicherstellen, dass das Kind einen Fahrradhelm trägt.
– sicherstellen, dass die Füße des Kindes vor Kontakt
mit bewegten Bauteilen wie den Speichen geschützt
sind.
EGO Movement
Betriebsanleitung E-Bike Julia