EGO Movement
Fehlgebrauch
Betriebsanleitung E-Bike Julia
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinaus-
gehende oder andersartige Benutzung des E-Bikes gilt als
Fehlgebrauch und kann zu gefährlichen Situationen füh-
ren.
Ansprüche jeglicher Art wegen Schäden aufgrund nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung sind ausgeschlossen.
Als Fehlgebrauch gelten zudem:
– Mitnahme von Personen auf Gepäckträger oder Lenk-
stange.
– Fahren unter Extrembelastung, wie z. B. Fahrten über
Treppen, Sprünge oder Fahrten in hartem Gelände.
– Nichteinhaltung der Wartungs- und Serviceintervalle.
– Technische Veränderungen, wie Manipulationen zur
Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung.
– Gewerbliche Vermietung/Überlassung.
2.2 Sicherheit beim Fahren
Voraussetzung für das sichere Fahren des E-Bikes ist das
Fahrkönnen.
Das E-Bike-Fahren birgt gewisse Gefahren, welche jeder-
zeit im Bewusstsein sein müssen. So gibt es keinen
Schutz, wie bei anderen Verkehrsteilnehmer*innen durch
z. B. Airbag oder Karosserie.
Um einen optimalen Schutz vor Gefährdungen zu errei-
chen, die folgenden Hinweise beim Gebrauch des E-Bikes
stets befolgen.
Sicherheit | 2
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