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Motor; Bremsen; Empfohlenes Zubehör; Adapter - Elektrofrosch TRIKE Bedienungsanleitung

Kabinenroller
Inhaltsverzeichnis

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3.10

Motor

Der Motor befindet sich hinten unter dem Fahrzeug
und sollte nur von professioneller Hand ausgebaut
oder getauscht werden. Das Trike fährt mittels
Heckantrieb.
3.11

Bremsen

An den Hinterachsen (Feststellbremse), sowie am
Vorderrad (Bremshebel) befinden sich hydraulische
Scheibenbremsen, die wenn Sie ihr Fahrzeug neu in
Betrieb nehmen, am Anfang noch etwas schleifen
können.
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Mit der Zeit sollte sich das einschleifen, ansonsten
kontaktieren Sie einen Fachmann Ihres Vertrauens,
der die Bremsen für Sie einstellen kann.
4
EMPFOHLENES ZUBEHÖR
Die folgenden Produkte sind Empfehlungen, die wir
nicht selbst anbieten. Sie sind aber praktisch bzw.
bieten einen sinnvollen Zusatznutzen.
4.1
Ladesäulen Adapter
Mit einem Adapter können Sie Ihr Trike auch an
öffentlichen Typ 2 Ladestationen aufladen.
(Kosten ca. 200,- Euro bei Ebay)
4.2

Winterreifen

Winterreifen mit der Größe 3.00-10 (Vorderreifen),
bzw. 80/90-12 (Hinterreifen) sind passend für den
Kabinenroller Trike. Diese finden Sie ebenfalls im
Internet oder bei einem Reifenhändler vor Ort.
5

FAQ

5.1

Akkus

Die 5 Bleigel-Akkus sind unter dem Fahrersitz einge-
baut. Da dies mit insgesamt 60 V ein Hochvolt-Paket
ist, empfehlen wir, einen Austausch nur von einem
Fachmann durchführen zu lassen. Um den Sitzkasten
zu öffnen, werden die 4 Schrauben unten am Fahrer-
sitz gelöst.
Für die Lebensdauer der Akkus kann keine allgemein
gültige Aussage getroffen werden. Laut Hersteller-
abgaben spricht man von ca. 1.200 Ladezyklen. Bei
täglicher Aufladung erreicht man damit eine Nut-
zungsdauer der Akkus von etwa 3 Jahren.
5.2
Gewährleistung
Privatkunden steht in der EU ein Gewährleistungs-
recht von 24 Monaten nach Lieferung zu, Firmenkun-
den 12 Monate. Diese Gewährleistung deckt Mängel
ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs
hatte.
Bei Mängeln, die in den ersten 6 Monaten auftreten,
liegt die Beweislast beim Händler, der also im Zwei-
fel nachweisen muss, dass der Mangel nicht ange-
legt war, also durch nicht vom Händler verschuldete
Umstände entstanden ist. Nach Ablauf der 6 Monate
liegt die Beweislast beim Kunden.
Im Falle, dass es bei Ihrem Fahrzeug einen angeleg-
ten Mangel gibt, kontaktieren Sie uns bitte und wir
werden gemeinsam eine Lösung finden. In vielen
Fällen sind die Mängel, z.B. eine Spureinstellung,
mit wenigen Handgriffen erledigt.
In schwierigeren Fällen wird ein Servicetechniker zu
Ihnen kommen.
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