Wartung
Der Ofen muss in regelmässigen Abständen gewartet werden.
Wir unterscheiden zwischen Sichtprüfung und Wartung.
Sichtprüfung:
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Vor jeder Inbetriebnahme ist der Ofen inkl. aller Komponenten auf Beschädigungen zu prüfen.
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Sind Deformationen an den Gasbrenner und deren Installation zu erkennen, dürfen die Brenner nicht mehr in
Betrieb genommen werden
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Bei jedem Flaschenwechsel / Anschluss ist zu prüfen, ob die Gummidichtungen am Druckregler vorhanden und
intakt sind
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Die Dichtheit mittels Leck-Spray oder Seifenwasser prüfen. Verwenden Sie für die Prüfung niemals ein Feuerzeug!
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Prüfen ob der Ofen fett- und rückstandsfrei ist.
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Lose Schrauben ggf. vor dem Gebrauch festziehen
Wartung:
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Auf dem Gasschlauch ist das Herstelldatum aufgedruckt. Nach 8-10 Jahren sollten die Schläuche spätestens
ausgetauscht werden. Fachverbände empfehlen den Austausch bereits nach 5 Jahren ➔ Örtliche Vorschriften
beachten.
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Spröde Schläuche niemals mit Isolierband oder ähnlichem reparieren, sondern durch den Hersteller oder eine
anerkannten Fachstelle ersetzen lassen
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Je nach Land, Kanton oder Bundesland muss die Gasinstallation periodisch geprüft werden.
In der Schweiz können diese Prüfungen bei «Arbeitskreis-LPG zertifizierten Stellen» gemacht werden.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine Vignette und eine Bescheinigung für Ihren Gasgrill, die Sie berechtigt, den Grill
innerhalb eines Jahres an öffentlichen Anlässen zu betreiben.
Es gelten die nationalen Vorschriften im jeweiligen Land. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen
Wartungsintervalle / Sicherheitsbestimmungen ist ausschliesslich der Betreiber des Grills verantwortlich. Der
Hersteller lehnt hierfür jegliche Haftung ab
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Beschädigte oder fehlende Dichtungen am Gasdruckregler bei Bedarf durch den Hersteller oder eine anerkannten
Fachstelle ersetzen lassen
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Gasmodule, Schlauch und sicherheitsrelevante Teile dürfen nur durch den Hersteller oder durch eine anerkannte
Fachstelle ersetzt werden.
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DE-Benutzer Betriebsanleitung V2.0 komplett CE Zertifikat für Gasbrenner Inhaltsverzeichnis.docx