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Gesetzliche Gewährleistung Und Garantieanspruch; Erläuterung Gesetzliche Gewährleistung; Erläuterung Garantie; Herstellergarantie - Ezyroller Mini Anleitung

Dreirad-bewegungsspielzeug
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Inhaltsverzeichnis
Anleitung Ezyroller Dreirad-Bewegungsspielzeug
3. Gesetzliche Gewährleistung und Garantieanspruch
 Erläuterung Gesetzliche Gewährleistung
Der Hersteller gewährt die 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf Neu-
ware (§439 und 476 des BGB).
Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen Sie
einen Mangel fest, können Sie vom Hersteller verlangen, dass das Produkt repariert oder anders nachge-
bessert wird.
Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das in
den ersten sechs Monaten beweisen. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast aller-
dings um. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden
hat.
 Erläuterung Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie). Die Dauer und Bedingungen
werden dabei vom Hersteller frei bestimmt.
 Herstellergarantie
Der Hersteller gewährt eine Garantie von 2 Jahren auf Rahmenbruch und 6 Monate auf das gesamte
Fahrrad und dessen Anbauteilen. Hiervon ausgeschlossen sind sämtliche Verschleißteile, wie z. B. Ketten,
Pedale, Zahnriemen, Bereifung, Felgen, Schläuche, Lager, Schaltaugen, Bremsbeläge, Kettenräder, Ritzel,
Innenlager, Schalt‐ und Bremszüge, Schalt‐ und Bremsleitungen sowie Lackierungen und Aufkleber. Von
der Gewährleistung sind sämtliche Schäden ausgeschlossen, die durch nicht Beachtung der Montagean-
leitung oder durch unsachgemäße Nutzung (Sprünge, Stunts, Tricks, Wheelies, Downhill) entstanden
sind. Das Fahrrad ist ausschließlich für den privaten Gebrauch zu verwenden. Schäden die durch Vermie-
tung, Leasing oder Teilnahme an Wettbewerben entstehen sind vollumfänglich von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Die Gewährleistung verfällt, wenn Sie selbständig Reparaturen, Umbauten oder andere
Modifikationen an diesem Fahrrad vornehmen ohne dass hierbei Rücksprache mit dem Hersteller gehal-
ten wurde. Die Gewährleistung verfällt ebenfalls, wenn die in dieser Gebrauchsanleitung vorgeschrieben
Wartungsintervalle nicht eingehalten werden sowie eine sorgfältige Prüfung Ihres Fahrrades mindestens
ein- bis zweimal jährlich nicht durchgeführt wird.
Zur Wahrung der Gewährleistungsansprüche ist der originale Kaufbeleg zusammen mit dem Serviceheft
aufzubewahren. Mit dem Kauf werden die Garantiebestimmungen vollumfänglich und uneingeschränkt
anerkannt.
Dabei gelten folgende Bedingungen:
-
keine Garantie bei Unfallschäden
-
keine Garantie bei unsachgemäßer Benutzung
-
keine Garantie bei Zweckentfremdung
-
keine Garantie bei Schäden auf Grund falscher Montage
-
keine Garantie beim Überschreiten der zulässigen Gesamtmasse
-
keine Garantie bei Verlust von Bau- und Anbauteilen
07.01.2021
REV 2.0
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