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Voraussetzung Für Den Notruf; Mangelnde Integrität Und Vitalität Der Hardwarekomponenten; Mangelnde Typizität Der Unfall- Oder Diebstahlsituation; Mangelnde Verfügbarkeit Von Hinreichend Genauen Standortdaten - RideLink WingMan Bedienungs- Und Installationsanleitung

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Voraussetzung für den Notruf
Das RideLink System stellt einen Unfallmelder und einen Diebstahlmelder zur Verfügung, die im
Einzelfall an von RideLink aus nicht zu beeinflussenden Gründen scheitern können.
Der Nutzer muss den RideLink Wingamn sachgemäß im Motorrad gemäß der mitgelieferten
Einbau- und Bedienungsanleitung einbauen. Die Einbau- und Bedienungsanleitung sind im Portal
und in der App vorhanden. Des Weiteren setzen die oben genannten Dienste ein aktives
Abonnement voraus.
Nachfolgend werden mögliche Gründe dargelegt, warum im Einzelfall einer der Dienste versagt:
Mangelnde Integrität und Vitalität der Hardwarekomponenten
Die Hardwarekomponenten sind für den Einsatzzweck der Unfallerkennung auch konstruktiv
ausgelegt. Im Rahmen dieser Auslegung kann jedoch nicht jede denkbare äußere
Gewalteinwirkung durch besondere konstruktive Maßnahmen berücksichtigt werden. Die
Hardwarekomponenten sollten daher an geschützter Stelle im bzw. am Fahrzeug verbaut werden.
In extremen Unfallsituationen können Beschädigungen der Hardwarekomponenten selbst erfolgen
und ggf. Funktionsbeeinträchtigungen des Systems nach sich ziehen.
Die Stromversorgung des Gerätes nur über die Bordstromversorgung des Fahrzeuges
sichergestellt.
Mangelnde Typizität der Unfall- oder Diebstahlsituation
Die Software des Systems schlussfolgert das Vorliegen einer Unfall- oder Diebstahlssituation
(nachfolgend: „Situation") aus festgelegten Kombinationen der durch die Sensorik des Systems
gelieferten Daten. Die Festlegung resultiert aus einer Schlüssigkeitsbewertung, welche zur
Vermeidung von Fehlalarmen (z.B. durch Umfallen des Fahrzeuges) notwendig ist, ihrerseits aber
im Zielkonflikt mit einer möglichst vollständigen Detektion von Situationen steht. Bei Vorliegen
atypischer Situationen, bei denen die Werte der Sensorik ein anderes Ereignis als einen Unfall
bzw. einen Diebstahl nahelegen, wird daher ggf. trotz Vorliegen eines Unfalles kein Notruf bzw.
keine Diebstahlwarnung ausgelöst. Solche atypischen Situationen können zum Beispiel gegeben
sein, wenn
- das Motorrad nach einem Unfall nahezu senkrecht zum Stehen kommt, etwa weil es zwischen
Bäumen verklemmt oder zwischen anderen Fahrzeugen verkeilt ist (dies kann u.U. nicht
zuverlässig von einer Gefahrenbremsung unterschieden werden),
- das Motorrad aus dem Stand von einem gegenerischen Fahrzeug erfasst wird (dies kann u.U.
nicht zuverlässig von einem schlichten Umfallen des Motorrades unterschieden werden) oder
- das Motorrad in nicht allgemein verkehrsüblicher Art und Weise bewegt wird.
Mangelnde Verfügbarkeit von hinreichend genauen Standortdaten
Das System generiert die für den Notruf erforderlichen Standortkoordinaten aus Werten, welche
vom GNSS geliefert werden. Fällt beispielsweise GNSS aus, ändert der Betreiber des GNSS die
Genauigkeit der Standortbestimmung auf ein nicht mehr hinreichendes Maß oder steht zum
Unfallzeitpunkt keine Verbindung zu einer hinreichenden Zahl von GNSS-Satelliten (etwa wegen
„RideLink" und „You'll Never Ride Alone" sind eingetragene Marken
der Firma RideLink GmbH haftungsbeschränkt.
Seite 8
Version 1.0 – 05.03.2021

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