Vertraulichkeitsgrad
Für Kunden von PION Technology AG
1.4 Verantwortlichkeiten
1.4.1 Verantwortlichkeiten des Herstellers
Die Ladestation wurde gemäß folgenden Richtlinien erbaut:
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
EN 61851-1 und -22
1.4.2 Verantwortlichkeiten des Betreibers
Bei allen Arbeiten (Betrieb, Wartung, Reparatur usw.) müssen die in der
Betriebsanweisung enthaltenen Hinweise beachtet werden.
Jegliche Arbeitsweise, welche die Sicherheit der Ladestation beeinträchtigt, ist zu
unterlassen.
Ausschließlich elektrotechnisches Fachpersonal darf den Ladepunkt warten.
1.5 Externe Schnittstellen
1.5.1 Fahrzeug-Ladedose
Die Fahrzeug-Ladedose entspricht dem Standard IEC EN 62196. Die
Fahrzeugkommunikation entspricht dem Standard EN 61851.
1.5.2 RFID-Leser
Die Benutzerinteraktion erfolgt im Wesentlichen über einen RFID-Leser im
13,56MHz Band nach dem Standard ISO 14443A / MIFARE sowie der
Wahrnehmung des Ladestationszustands über LED Indikatoren.
1.5.3 Netzanschluss
Die Ladestation wird in der Unterverteilung eines existierenden Anschlusses mit
angeschlossen. Der Abgang muss neben einem für den Anwendungsfall
ausreichend dimensionierten Leitungsschutz ausgestattet sein. Falls die
Ladeeinrichtung keine optionale Fehlerstromschutzeinrichtung enthält, ist dieser in
die Verteilung einzubauen und ausschließlich für die Ladeeinrichtung vorzusehen.
Die Anbindung erfolgt einphasig mit 230V oder dreiphasig mit 400V.
Der Netzanschluss darf nur durch eine zertifizierte Elektrofachkraft erfolgen, welche
die unter 1.5.3 beschriebenen Voraussetzungen überprüft.
Betriebsanleitung PION WAVEadvanced – V1.1
Status
Revision
Final
1.1
Datum
10.08.2020
Seite
7