15 Garantie
Luxomat Produkte werden mit den modernsten Geräten produziert und sind
werkseitig geprüft. Sollte dennoch ein Mangel auftreten, leistet der Hersteller
in nachfolgendem Umfang Gewähr.
Dauer: Die Dauer der Garantie richtet sich nach den gesetzlichen Richtlinien.
Umfang: Das Gerät wird vom Hersteller in seinem Werk nach seiner Wahl un-
entgeltlich ausgebessert oder neu gefertigt, wenn es innerhalb der Garantiefrist
nachweisbar wegen eines Fertigungs- oder Materialfehlers unbrauchbar wird
oder in seiner Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist.
Ausschluss: Die Garantie bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung oder
Transportschäden, ferner nicht auf Schäden, die infolge Nichtbeachtung der
Montageanleitung und nicht VDE - gemässer Installation entstanden. Der Her-
steller haftet nicht für indirekte, Folge- und Vermögensschäden.
Im Gewährleistungsfall ist das Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg, einer kur-
zen Beschreibung der Beanstandung und ausreichend frankiert an Swisslux AG
zu senden.
Achtung! Ohne Kaufbeleg kann keine Garantieabwicklung erfolgen.
16 Informationen zum Produkt
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