Abschnitt Seite 2 von 7 DS 1M / DS 2M 1. Äußere Instandhaltung Als Pulver-Dauerdruckfeuerlöscher ist der DS 1M / DS 2M entsprechend DIN 14 406 Teil 4 mindestens alle zwei Jahre vom Sachkundigen einer Instandhaltung zu unterziehen. Allgemeiner Zustand, Sauberkeit Feuerlöscher äußerlich ohne Lösungsmittel reinigen.
Halterung kontrollieren. 2. Äußere und innere Prüfung Als Pulver-Dauerdruckfeuerlöscher ist der DS 1M / DS 2M in Übereinstimmung mit DIN 14 406 Teil 4 Tabelle 1 in Punkt 5.2 alle 4 Jahre einer äußeren und inneren Prüfung zu unterziehen. Allgemeiner Zustand, Sauberkeit Feuerlöscher äußerlich ohne Lösungsmittel reinigen.