Als Zeitpunkt zur Durchführung der Wartungsarbeiten ist jener Grenzwert einzuhalten, welcher zuerst
erreicht wird. Das heißt gefahrene Kilometer oder Betriebsdauer seit der letzten Wartung.
Die Garantie kann nur gewährt werden, wenn das Fahrzeug entsprechend diesem Plan gewartet und
keinen außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt wurde.
Nur zutreffende Arbeiten durchführen, welche für Ihr Fahrzeug bestimmt sind.
•
Hydraulikleitungen sollten alle 4 Jahre getauscht werden.
•
Das Fahrzeug ist laufend auf Rostbildung zu kontrollieren. Der Fahrzeughalter selbst ist für die
Rostvorsorge verantwortlich.
Auf den nächsten Seiten finden Sie die Wartungstabelle und das Serviceheft.
SERVICE UND WARTUNG
WICHTIGE INFORMATION
ACHTUNG
HINWEIS
33