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Planungshinweise Wasseraufbereitung - Wolf CGB-75/100 Installations- Und Planungshinweise

Heizwasserwärmetauscher
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Vor Inbetriebnahme ist das System gründlich zu reinigen / spü-
len und ein Schlammfilter (5 μm) z.B. Wolf Zubehör im Rücklauf
und in unmittelbarer Nähe zum Heizgerät zu installieren.
Das Füll- und Ergänzungswasser darf nur mittels eines Ent-
salzungsvorganges aufbereitet werden. In welchem Maße
die Wasseraufbereitung notwendig ist, kann dem „Diagramm
Wasserbehandlung" und der „Tabelle Maximal zulässige Ge-
samthärte" entnommen werden. Das Systemwasser darf ein
Gesamthärtegrad von 2°dH, dies entspricht einem Leitwert
von ≈ 60 μS/cm, nicht unterschreiten. Der max. zulässige
Gesamthärtegrad und die entsprechende max. Leitfähigkeit
sind anlagenspezifisch und müssen berechnet werden (siehe
auch „Tabelle Maximal zulässige Gesamthärte") Hierzu muss
das entsalzte Wasser (LF <= 30 μS/cm) mit nicht aufbereite-
tem Trinkwasser verschnitten werden. Der Zusatz chemischer
Mittel, sowie eine Entkalkung über einstufige Ionenaustauscher
sind nicht zulässig, da sonst Anlagenschäden mit Wasseraus-
tritt auftreten können.
Wir empfehlen ein regelmäßiges Entleeren des Schlammfilters
und das Führen eines Anlagenbuches.
Zulässige Methoden:
- Entsalzung über Mischbettpatronen. Dies sind mehrstufige
Ionenaustauscher. Wir empfehlen bei der Erstbefüllung und
später bei Bedarf z.B. Patronen der Fa Grünbeck oder der
Fa. Judo zu verwenden.
- Entsalzung über Umkehrosmose
- Nachfüllen von destilliertem Wasser
Anforderung Heizwasserqualität bezogen auf das ganze
Heizsystem
V
Gesamthärte /
Summe Erdalkalien
[kW]
[°dH]
1
≤ 50
≤ 16,8
2
50-200
≤ 11,2
3 200-600
≤ 8,4
4
≤ 600
≤ 0,11
3)
Die gesamte Füll- und Ergänzungswassermenge über die Laufzeit des Gerätes darf das Dreifache des Nennvolumens der
Heizungsanlage nicht überschreiten.
Bei Mehrkesselanlagen ist gemäß VDI 2035 die max. Nennwärmeleistung des kleinsten Wärmeerzeugers einzusetzten
1)
salzhaltig < 800 µS/cm
2)
salzarm < 100 µS/cm
< 0,11°dH empfholener Normwert, Grenze bis < 1°dH zulässig
3)
Tabelle 1
Stufenweise Verschärfung der Anforderung durch das Spez. Anlagenvolumen (V
und der Gesamtheizheizleistung
Die gesamte Füllwassermenge über die Laufzeit des Gerätes darf das Dreifache des Nennvolumens der Heizungsanlage nicht
überschreitet.
Achtung: Eine Gesamthärte von 2°dH darf nicht unterschritten werden
3062848_201908

Planungshinweise Wasseraufbereitung

Grenzwerte in Abhängigkeit des spez. Anlagenvolumens VA
(VA = Anlagenvolumen / max. Nennwärmeleistung1))
Umrechnung Gesamthärte: 1 mol/m³ = 5,6 °dH = 10°fH
≤ 20 l/kW
A
Leitfähigkeit
2)
bei 25°C
[mol/m³]
LF [µS/cm]
≤ 3,0
< 800
≤ 2
< 100
≤ 1,5
≤ 0,11
≤ 0,02
≤ 0,11
18
14
10
6
2
200
Diagramm: Wasserbehandlung
Aufbereitung des Heizungswassers in Anlehnung an VDI 2035:
Wir empfehlen einen pH-Wert des Heizungswasser auch bei
Mischinstallationen aus verschiedenen Werkstoffen zwischen
8,2 und 8,5.
Es ist eine Wasseranalyse vom Wasserwerk anzufordern.
Damit muss geprüft werden, ob die Gesamthärte ausreichend
niedrig ist.
Bei einem spez. Anlagenvolumen V
der nächst kleinere Grenzwert, bei V
übernächst kleiner Grenzwert und bei V
der kleinste Grenzwert aus nachfolgender Tabelle angesetzt
werden.
Bei einem spez. Anlagenvolumen >50l/kW muss der Gesamt-
härtegrad mittels Entsalzungsverfahren auf 2-3°dH eingestellt
werden. Dies entspricht einer Leitfähigkeit von 60 – 100 μS/cm.
Ist das Heizgerät ohne eine hydraulische Weiche in das Sy-
stem eingebunden, muss die Gesamthärte auf 2 – 3 °dH (LF
= 60 – 100 μS/cm) eingestellt werden.
V
> 20 l/kW und < 50 l/kW
A
Gesamthärte /
Leitfähigkeit
Summe Erdalkalien
bei 25°C
[°dH]
[mol/m³]
LF [µS/cm]
≤ 11,2
≤ 2
< 800
≤ 8,4
≤ 1,5
< 100
≤ 0,02
3)
≤ 0,02
3)
A
Wasserbehandlung
notwendig
Keine Wasserbehandlung
notwendig
400
600
800
1000
1200
Anlagenvolumen in l
A,spezifisch
A,spezifisch
V
≥ 50 l/kW
A
Gesamthärte /
2)
Summe Erdalkalien
[°dH]
[mol/m³]
≤ 0,11
≤ 0,02
3)
≤ 0,11
≤ 0,02
3)
≤ 0,11
≤ 0,02
3)
≤ 0,11
≤ 0,02
3)
= Anlagenvolumen / kleinste Einzelleistung)
CGB-75
CGB-100
1400
1600
1800
2000
>= 10l/kW muss
>= 20l/kW der
>= 40l/kW
A,spezifisch
Leitfähigkeit
2)
bei 25°C
LF [µS/cm]
< 800
< 100
3

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Hwt cgb-75/100

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