Information
Hinweise zum Gefahrguttransport
Der Transport der Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-
Eisenphosphat-Batterien unterliegt Regeln und
Beschränkungen gemäß ADR-Vorschriften. Lithium-
Ionen-Batterien sind Gefahrgut und unterliegen somit
den Gefahrgutvorschriften. Laut ADR und RID sind
Lithium-Ionen-Batterien Gefahrgut der Klasse 9 und
somit folgenden UN-Nummern zugeordnet:
UN 3480: Lithium-Ionen-Batterien
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UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen
Entsorgung der Verpackung
Verpackungsabfälle gemäß den gesetzlichen Festle-
gungen der Verwertung zuführen.
DE: Nutzen Sie das von Viessmann organisierte Ent-
sorgungssystem.
AT: Nutzen Sie das gesetzliche Entsorgungssystem
ARA (Altstoff Recycling Austria AG, Lizenznum-
mer 5766).
CH: Verpackungsabfälle werden vom Heizungs-/
Lüftungsfachbetrieb entsorgt.
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Hinweis
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ADR: Europäisches Übereinkommen über die inter-
nationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße
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RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeför-
derung gefährlicher Güter