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Walther-Werke basicEVO Betriebsanleitung Seite 27

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Hinweis zur Rücknahme
von Elektrogeräten
Durch das Gesetz über das Inverkehrbringen,
die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
(ElektroG) wurde die WEEE-Richtlinie (Waste of
Electrical and Electronic Equipment) in natio-
nales Recht umgesetzt. Unter den Anwendungs-
bereich des ElektroG bzw. der Richtlinie fallen alle
elektrischen Betriebsmittel, die der Umwandlung,
Fort- und Durchleitung elektrischer Energie dienen.
Zielsetzung des ElektroG
Das ElektroG dient dem Schutz der Umwelt
und Gesundheit. Es soll helfen, die natürlichen
Ressourcen zu schonen. Eine grundlegende Voraus-
setzung hierfür ist die Zuführung von Altgeräten zu
einer fachgerechten Entsorgung und effizienten
Verwertung.
Verbraucherpflicht
Sammeln Sie im Rahmen Ihrer gesetzlichen
Verpflichtung alte Elektro- und Elektronikgeräte
getrennt zum Hausmüll.
Geben Sie diese Geräte an den Rücknahme-
stellen, beispielsweise Wertstoffhöfe, oder der
Sammelstellen der Unternehmen ab.
Hiervon betroffenen Geräte sind mit dem nach-
folgenden Symbol gekennzeichnet.
Walther-Werke ist einem Entsorgungssystem
angeschlossen. Die betroffenen Produkte können
durch private Verbraucher in ihrem regionalen
Sammelsystem kostenfrei entsorgt werden.
Statistiken zu Umsetzung des ElektroG finden Sie
auf der Webseite des Umweltbundesamtes.
Hinweis zum Datenschutz
Beseitigen Sie vor der Entsorgung Ihres Altgerätes
alle Daten.
Entfernen Sie eventuell vorhandene SIM-Karten und
löschen Sie interne Speichermedien.
Walther-Werke haftet nicht für Daten auf Ihrem
Gerät.
Verpackungen
Durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die hochwertige Verwertung von
Verpackungen (VerpackG) wurde die Richtlinie
94/62/EG über Verpackungen und Verpackungs-
abfälle in nationales Recht umgesetzt.
Hinweis zum Verpackungsgesetz
Das VerpackungG soll die Auswirkungen von
Verpackungsabfällen auf die Umwelt vermeiden
oder verringern bzw. dem Recycling zuführen.
Gewerbliche Kunden
Walther-Werke erfüllt die Verpflichtungen aus
dem VerpackG und hat in diesem Zusammen-
hang alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die
entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzu-
halten. Walther-Werke nimmt im Rahmen der
gesetzlichen Anforderungen die Verpackungen
zurück.
Private Endverbraucher
Walther-Werke ist dem Entsorgungssystem
„Duales System" angeschlossen.
Die betroffenen Verpackungen können durch
private Verbraucher in ihrem regionalen
Sammelsystem (z. B. Papiertonne, gelber Sack)
gesammelt und entsorgt werden.
Luftpolsterumschläge und Luftpolsterkissen
können als Teil der Abfallentsorgung recycelt
werden.
Entsorgen Sie die Verkaufsverpackungen niemals
im Restmüll.

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