2 Sicherheit
2.6 Persönliche Schutzausrüstung
2.6
Persönliche Schutzausrüstung
Bei Transport, Montage, Wartung und Demontage der Maschine ist unabhängig von der
Arbeitsplatzgefährdungsbeurteilung die persönliche Schutzausrüstung zu tragen, um die
Gesundheitsgefahren zu minimieren.
► Tragen Sie während der Arbeit stets die für die jeweilige Arbeit notwendige
Schutzausrüstung.
► Befolgen Sie die im Arbeitsbereich angebrachten Hinweise zur persönlichen
Schutzausrüstung.
Die Symbole haben dabei folgende Bedeutung:
Die persönliche Schutzausrüstung muss den geltenden Anforderungen entsprechen.
Darüber hinaus sind die nationalen Vorschriften sowie Vorgaben aus der
Arbeitsplatzgefährdungsbeurteilung und ggf. interne Anweisungen des Betreibers zu
beachten.
2.7
Sicherheits- und Schutzvorrichtungen
► Überprüfen Sie vor jedem Einschalten der Maschine, dass alle Sicherheits- und
Schutzvorrichtungen sachgerecht angebracht und funktionsfähig sind.
Im Betrieb dürfen Sie Sicherheits- und Schutzvorrichtungen nicht überbrücken, entfernen
oder anderweitig außer Funktion setzen.
► Entfernen Sie Schutzvorrichtungen nur
–
nach Stillstand und
–
nach Absicherung der Maschine gegen Wiedereinschalten.
► Überprüfen Sie sämtliche Schutzeinrichtungen der Maschine regelmäßig auf ihre
Funktion.
Elektrische Pylonentafel
Arbeitsschutzkleidung
Tragen Sie zum Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Arbeitsschutzkleidung.
Sicherheitsschuhe
Tragen Sie zum Schutz vor schweren herabfallenden Teilen oder vor
Ausrutschen auf glattem Untergrund rutschfeste Sicherheitsschuhe.
Schutzhandschuhe
Tragen Sie zum Schutz der Hände vor Reibung, Abschürfungen, Einstichen
oder tieferen Verletzungen sowie vor Berührung von heißen Oberflächen
oder chemischen Substanzen Schutzhandschuhe.
Schutzhelm
Tragen Sie zum Schutz vor schwebenden Lasten einen Schutzhelm.
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