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Ce-Zertifizierung Vom Waschgerät - FIDI LMW 70 AM Bedienungs- Und Wartungshandbuch

Spritzpistolen- und teilewaschgerät
Inhaltsverzeichnis

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SPRITZPISTOLEN UND TEILEWASCHGERÄT
1.8 CE-ZERTIFIZIERUNG VOM WASCHGERÄT
Die Richtlinie 2006/42/EG, die die vorherigen Richtlinien im Bereich der Maschinensicherheit ersetzt und am
29. Dezember 2009 an Stelle der vorherigen Maschinenrichtlinie 98/37/EG getreten ist, legt die
Mindestanforderungen fest, die eine Maschine erfüllen muss, um für den Markt der Europäischen Union
zugelassen zu werden. Alle Maschinen dürfen nur dann vertrieben und in Betrieb genommen werden, wenn
sie keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Personen, Haustieren oder Gütern darstellen. Das
Waschgerät ist ein Gerät zum Waschen von Spritzpistolen oder kleinen Gegenständen und fällt deshalb
nicht unter die Kategorie der Maschinen, die im Verzeichnis in Anhang IV der Richtlinie aufgeführt sind
(besonders gefährliche Maschinen).
Zur Bestätigung der Konformität der Maschine mit den Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hat die
Firma FIDI die Prozedur abgewickelt, die in Art. 5 vorgegeben ist, bevor sie die Maschine auf den Markt
gebracht hat. Anhand der Prozedur wurde sichergestellt, dass alle maßgeblichen Sicherheitsanforderungen
erfüllt sind, dass die von Anhang VII-A vorgeschriebene technische Dokumentation vorliegt, dass alle von
den Bezugsnormen vorgeschriebenen Prüfungen und Kontrollen durchgeführt worden sind und dass die von
Anhang I der Maschinenrichtlinie vorgegebenen wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
erfüllt sind. Die technische Dokumentation vom Maschinenbau enthält alle wesentlichen Projektdaten und
alle Eigenschaften der Maschine, die für die Maschinensicherheit eine Rolle spielen, und wurde nach
Vorgabe von Anhang VII-A erstellt. Für eventuelle Kontrollen durch die zuständige Aufsichtsstelle kann die
technische Dokumentation mit begründetem Antrag nach Vorgabe der maßgeblichen Gesetzgebung
eingesehen werden.
Die Firma FIDI hat unter Beachtung der oben genannten Prozedur sichergestellt, dass die Maschine nach
Vorgabe der von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vorgegebenen Vorschriften geplant und gebaut wurde
und dass diese sicher unter den im vorliegenden Handbuch vorgesehenen Bedingungen gebraucht werden
kann. Das Waschgerät wird deshalb zusammen mit folgenden Unterlagen auf den Markt gebracht:
 Bedienungshandbuch (Benutzerhandbuch)
 CE-Konformitätserklärung
 CE-Kennzeichnung
Die Richtlinie 94/9/EG legt die Mindestanforderungen für die Planung, den Bau und den Vertrieb von
Maschinen auf dem Markt der Europäischen Union fest, die für den Gebrauch an Standorten bestimmt sind,
an denen sich potentiell explosive Atmosphären entwickeln können. Die oben genannte Richtlinie schreibt die
Maßnahmen vor, die ergriffen werden müssen, damit ein Gebrauch der Maschine möglich ist, ohne dass dies
Quelle oder Ursache für das Zünden einer potentiell explosiven Atmosphäre ist.
Das Waschgerät ist ein Gerät der Gruppe II, Kategorie 2G nach Vorgabe der Maschinenrichtlinie 94/9/EG
und in der Lage, korrekt an Standorten betrieben zu werden, an denen potentiell explosive Atmosphären
vorhanden sind und die als Zone 1 klassifiziert sind. In Erfüllung der Vorschriften nach Vorgabe der
Maschinenrichtlinie 94/9/EG hat die Firma FIDI alle vorgesehenen Kontrollen und Tests durchgeführt und der
zuständigen Stelle die gemäß Art. 8 Absatz 1b)ii der Maschinenrichtlinie erforderlichen Unterlagen
zukommen lassen. Die Firma FIDI erklärt daher, dass das Waschgerät mit folgenden Richtlinien konform ist,
da es von der Planung und Bauweise her den maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben entspricht:
Richtlinie 94/9/CE (ATEX-Richtlinie).
Richtlinie 2006/42/CE (Maschinenrichtlinie).
LMW 70 AM
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