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Sicherheit Für Kinder - EGO E-Cargo Great Gatsby Betriebsanleitung

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2 | Sicherheit
2.2.3 Sicherheit für Kinder
Kind fährt selbst
Mitnahme des Kindes
14
Für Kinder gelten spezielle Regelungen im Straßenverkehr.
Der*die Erziehungs- oder Aufsichtsberechtigte muss sich über
diese informieren und dem Kind vermitteln.
Gegebenenfalls muss das Kind ein vorgeschriebenes Alter
und/oder eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Nur Kin-
der, die die nationalen Vorschriften erfüllen, dürfen E-Cargo
fahren.
Sicherstellen, dass z. B. in Deutschland die Anforderungen
der Straßenverkehrsordnung StVO erfüllt sind.
Um die Sicherheit von Kindern im Umgang mit dem E-Cargo
zu gewährleisten liegt es in der Verantwortung der Erzie-
hungs- oder Aufsichtsberechtigten folgendes sicherzustellen:
– Technisch einwandfreier Zustand des E-Cargos.
– Anpassung des E-Cargos auf die Körpergröße des Kin-
des.
– Fahrkönnen des Kindes.
Die Mitnahme des Kindes auf der Lenkstange etc. ist nicht
gestattet.
Zur Mitnahme des Kindes
– sicherstellen, dass das Kind sicher auf der Sitzbank inner-
halb der Holzkiste sitzt.
– sicherstellen, dass das Kind mittels Dreipunkt-Gurt ord-
nungsgemäß gesichert ist.
– sicherstellen, dass die Sitzposition des Kindes nicht durch
Gepäck oder ähnliches beeinträchtigt wird.
– sicherstellen, dass Kind nicht durch verrutschende Lasten
gefährdet werden könnte.
– sicherstellen, dass das Kind einen Fahrradhelm trägt.
– sicherstellen, dass bei Verwendung eines Maxi-Cosis ein
geeigneter Maxi-Cosi-Adapter verwendet wird.
– sicherstellen, dass keine Körperteile des Kindes außer-
halb der Box sind.
Betriebsanleitung E-Cargo Great Gatsby
EGO Movement

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