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Sicherheit Für Kinder - EGO Cleopatra Betriebsanleitung

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2 | Sicherheit
2.2.3 Sicherheit für Kinder
Kind fährt selbst
Mitnahme des Kindes
14
Für Kinder gelten spezielle Regelungen im Straßenverkehr.
Der*die Erziehungs- oder Aufsichtsberechtigte muss sich über
diese informieren und dem Kind vermitteln.
Gegebenenfalls muss das Kind ein vorgeschriebenes Alter
und/oder eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Nur Kin-
der, die die nationalen Vorschriften erfüllen, dürfen E-Bike fah-
ren.
Sicherstellen, dass z. B. in Deutschland die Anforderungen
der Straßenverkehrsordnung StVO erfüllt sind.
Das Alter des Kindes muss mindestens 14 Jahre betragen,
falls ein Leichtmotorfahrrad-Ausweis (Kategorie M) vorhanden
ist; ansonsten muss ein Alter von mindestens 16 Jahren
erreicht sein.
Um die Sicherheit von Kindern im Umgang mit dem E-Bike zu
gewährleisten liegt es in der Verantwortung der Erziehungs-
oder Aufsichtsberechtigten folgendes sicherzustellen:
– Technisch einwandfreier Zustand des E-Bikes.
– Anpassung des E-Bikes auf die Körpergröße des Kindes.
– Fahrkönnen des Kindes.
Die Mitnahme des Kindes auf dem Gepäckträger, der Lenk-
stange etc. ist nicht gestattet.
Zur Mitnahme des Kindes
– ausschließlich geeignete und geprüfte Kindersitze oder
Anhänger verwenden.
– sicherstellen, dass Kindersitz oder Anhänger ausschließ-
lich entsprechend den Angaben in der zugehörigen Anlei-
tung am E-Bike befestigt ist.
– die Spiralfedern unterhalb der Satteldecke angemessen
abdecken, um ein Einklemmen von Fingern zu verhin-
dern.
– sicherstellen, dass das Kind einen Fahrradhelm trägt.
– sicherstellen, dass die Füße des Kindes vor Kontakt mit
bewegten Bauteilen wie den Speichen geschützt sind.
Betriebsanleitung E-Bike Cleopatra & Cäsar
EGO Movement

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Diese Anleitung auch für:

Cäsar

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