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Garantiebedingungen - PHÖNIX UPK/FW Serie Montageanleitung

Universal-pufferspeicher mit frischwasser-wärmetauscher (kombispeicher)
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Speicher

17. Garantiebedingungen

Die PHÖNIX SonnenWärme AG übernimmt für die
von ihr gelieferten Speicher eine Garantie von 5 Jahren
gemäß den folgenden Garantiebedingungen:
Die Garantie bezieht sich bei Speichern auf die
Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit. Für
Mängel und nicht zugesagte Eigenschaften wird keine
Garantie übernommen.
Die Garantie wird für die funktionsgerechte Qualität
des eingesetzten Materials übernommen. Sollten die
PHÖNIX Solarkomponenten innerhalb der Garantie
diese Eigenschaft verlieren, wird kostenlos nach unse-
rer
Wahl
Reparatur
Sturmschäden, durch Blitzschlag verursachte Schäden
sowie
Mängel
durch
Beschädigung bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten)
fallen nicht unter Garantie. Es wird insbesondere
weiterhin dann keine Garantie von der PHÖNIX
SonnenWärme AG übernommen, wenn Ursache des
Mangels fehlerhafter oder unzureichender Frostschutz
ist. Die Verwendung von verschiedenen, miteinander
gemischten oder nicht den DIN-Normen entsprechen-
den Frostschutzmitteln führt zum Ausschluß der
Garantie.
Vorraussetzung für die Garantieübernahme ist die
sach- und fachgerechte Montage, Installation und
Inbetriebnahme der Anlage durch einen qualifizierten
Fachbetrieb. Die Garantie erstreckt sich nicht auf
Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung oder Installation, über-
mäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,
mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneter baulicher
Verhältnisse sowie chemischer oder elektrischer
Einflüsse. Insbesondere wird hier zum wiederholten
Version 2
optische
oder
Ersatz
geleistet.
äußere
Einflüsse
(z.B.
Male darauf hingewiesen, dass am Speicher entste-
hende Schäden, die durch Nichteinhaltung der in die-
ser Anleitung angegebenen Reihenfolge bei der
Druckbeaufschlagung bzw. dem Druckabbau zwischen
Puffer- und Trinkwasserteil verursacht werden, von der
Garantie ausgeschlossen sind. Für Verschleißteile,
Teile aus Glas und Kunststoff und andere leicht zer-
brechliche Teile sowie für Lackschäden wird keine
Haftung übernommen. Der Garantieanspruch erlischt
ferner, wenn aus dem Abnahmeprotokoll nicht die ord-
nungsgemäße Ausführung der Installation und
Inbetriebnahme der Anlage zweifelsfrei hervorgeht
oder wenn die regelmäßige Wartung (mindestens ein-
mal alle 12 Monate) der Anlage durch einen
Fachhandwerker nicht nachgewiesen werden kann.
Bei der Geltendmachung der Garantierechte muss das
mit der Auslieferung erhaltene Formular "Reklamation"
vollständig ausgefüllt werden. Dieses enthält die zur
Reklamationsbearbeitung notwendigen Angaben und
muss vom Besteller unterschrieben sein. Ferner muss
das mit der Lieferung erhaltene Abnahmeprotokoll von
einer Fachfirma vollständig ausgefüllt und bis späte-
stens 2 Wochen nach Abschluss der Installation der
Anlage an die PHÖNIX SonnenWärme AG zurückge-
schickt worden sein. Ohne diese Unterlagen gilt ein
Mangel gemäß unseren Garantiebedingungen nicht als
angezeigt. Die Garantie gewähren wir vom Tag der
Auslieferung an, sie endet 5 Jahre nach diesem Tag.
Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen lässt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Eine ungültige Bestimmung ist so umzudeuten, dass
der mit ihr verfolgte Zweck erreicht wird bzw. soweit
dies nicht möglich ist, durch eine Neubestimmung zu
ersetzen, die dem verfolgten Zweck am nächsten
kommt
.
Universal-Pufferspeicher UPK/FW - 25

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