9. Außerbetriebnahme und Entsorgung
9.1 Außerbetriebnahme
1. Nehmen Sie den Lasthebemagnet außer Betrieb, durch Kennzeichnung.
2. Kontaktieren Sie den Hersteller/Service (siehe Kapitel 1.1).
3. Entsorgen Sie den Lasthebemagnet gegebenenfalls.
9.2 Entsorgung
Entsorgung Lasthebemagnet
HINWEIS ZUR ENTSORGUNG
Ist der Lasthebemagnet nicht mehr reparabel oder funktionsfähig, so muss der
Lasthebemagnet nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden.
Entsorgung Verpackungsmaterial
HINWEIS ZUR ENTSORGUNG
Der Händler ist nach der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, die Verpackungen
seiner Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung
(wie etwa dem Grünen Punkt der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen
und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
- 17 -
Außerbetriebnahme und Entsorgung
www.carlstahl-hebetechnik.de