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Wartungsnachweise

Feuerstätten, Schornsteine und Abgasleitungen fallen laut Gesetz unter die Abnahmepflicht.
Falsche Bauteile oder ein fehlerhafter Einbau kann Ärger oder Schäden an dem Gebäude
verursachen, im schlimmsten Fall kann sogar Ihre Gesundheit Schaden nehmen. Eine spätere
Nachbesserung verursacht zudem meist zusätzlichen Ärger und unnötige Kosten. Deshalb hat
der Gesetzgeber festgelegt, das für jede neue oder erneuerte Feuerungsanlage, wie z.B. die
Erneuerung oder der Neueinbau einer Feuerstätte, eines Schornsteins eine Bescheinigung vom
Bezirksschornsteinfegermeister notwendig ist.
ERSTABNAHME Datum:
Prüfer:
__________________________
Rauchgaszüge geprüft bzw. gereinigt:
Sichtprüfung auf Beschädigungen:
Prüfung auf Dichtheit:
Sicherheitsabstände zu brennbaren
Materialien:
Datum:
Prüfer:
__________________________
Rauchgaszüge geprüft bzw. gereinigt:
Sichtprüfung auf Beschädigungen:
Prüfung auf Dichtheit:
Sicherheitsabstände zu brennbaren
Materialien:
Datum:
Prüfer:
__________________________
Rauchgaszüge geprüft bzw.
gereinigt:
Sichtprüfung auf Beschädigungen:
Prüfung auf Dichtheit:
Sicherheitsabstände zu brennbaren
Materialien:
Schenger GmbH
I.O n.i.O
I.O n.i.O
O
n.i.O
Bemerkung
Bemerkung
Bemerkung
Seite 19 von 23

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22010

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