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Einbauerklärung; Eg-Konformitätserklärung - Bergin TURN BG Montageanleitung

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A U T O M A T I S C H E
Einbauerklärung
im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
Anhang II B für den Einbau einer unvollständigen Maschine
Hiermit erklären wir, dass das nachfolgend bezeichnete
Produkt aufgrund seiner Konzipierung und Bauart sowie
in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den
grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie
(2006/42/EG) entspricht.
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung der
Produkte verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Das Produkt:
Drehtorantrieb Bergin TURN BG
Drehtorsteuerung Bergin ST BG1
ist entwickelt, konstruiert und gefertigt in Übereinstimmung
mit der:
EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG
EG-Richtlinie Niederspannung 2014/35/EU
EG-Richtlinie Elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU
Angewandte und herangezogene Normen und Spezi-
fikationen:
EN ISO 13849-1, PL-„c"
EN 60335-1
EN 60335-2-103
EN 61000-6-3
EN 61000-6-2
Folgende Anforderungen des Anhangs I der EG-Richlinie
2006/42/EG werden eingehalten:
1.1.2, 1.1.3, 1.1.5, 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.6, 1.3.2, 1.3.4,
1.3.7, 1.5.1, 1.5.4, 1.5.6, 1.5.8, 1.7
Die speziellen technischen Unterlagen wurden gemäß
Anhang VII Teil B der EG- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
erstellt.
Wir verpflichten uns, diese den Marktüberwachungs-
behörden auf begründetes Verlangen innerhalb einer
angemessenen Zeit in elektronischer Form zu übermitteln.
Für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen
ist bevollmächtigt:
TOUSEK Ges.m.b.H., A1230 Wien, Zetschegasse 1,
Österreich
Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb
genommen werden, wenn festgestellt wurde, dass die
Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut
werden soll, den Bestimmungen der Maschinenrichlinie
2006/42/EG entspricht.
Eduard Tousek, Geschäftsführer
®
T O R A N T R I E B E
Wien, 20. 07. 2021
EG-Konformitätserklärung
im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
Anhang II, Teil 1 A
Wenn die neben beschriebenen Torantriebe in Verbindung
mit einem Tor gebracht werden entsteht im Sinne der
EG-Richtlinie Maschine eine Maschine.
Einschlägige EG-Richtlinien:
Bauprodukte-Richtlinie 89/106/EWG
Maschinenrichlinie 2006/42/EG
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU
Hiermit erklären wir, dass das nachfolgend bezeichnete
Produkt aufgrund seiner Konzipierung und Bauart sowie
in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den
grundlegenden Anforderungen der oben angeführten
EG-Richtlinien entspricht. Bei einer nicht mit uns abge-
stimmten Änderung der Produkte verliert diese Erklärung
ihre Gültigkeit.
Produkt:
Torbezeichnung
Antriebsbezeichnung
Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb
genommen werden, wenn festgestellt wurde, dass die
Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut
werden soll, den Bestimmungen der Maschinenrichlinie
2006/42/EG entspricht.
Ausführender Montagebetrieb
Adresse, PLZ, Ort
Datum / Unterschrift
Motornummer (Typenschild):
Sonstige Komponenten:
Seite 19
Bergin_TURN-BG_00 / 14. 07. 2021

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