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Garantie Und Haftung - Ecom Ex-Time 40 Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 3
Elektro- und Elektronik-Altgeräte dürfen nicht in den normalen Müll oder Hausmüll.
Entsorgen sie Batterien gemäß der Europäische Richtlinie 2006/66/EG.
Batterien sollten nicht mit dem normalen Müll oder Hausmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen.
Achtung: Die im Gerät eingesetzte Batterie birgt eine Feuergefahr und die
Gefahr von chemischen Verletzungen bei nicht ordnungsgemäßem Einsatz.
Weder die Batterie noch die Batteriezellen dürfen geöffnet oder demontiert, nicht
über 50 °C erhitzt oder verbrannt werden. Im Entsorgungsfall kann die Batterie
wie im Ex-Sicherheitshandbuch unter Punkt 6. beschrieben entnommen werden.
Im Übrigen gelten die oben genannten Entsorgungsvorschriften für Altgeräte.

4. Garantie und Haftung

Für dieses Produkt gewährt die Pepperl+Fuchs SE laut den allgemeinen Geschäfts-
bedingungen eine Garantie von zwei Jahren auf Funktion und Material unter den
angegebenen und zulässigen Betriebs- und Wartungsbedingungen. Ausgenommen
hiervon sind alle Verschleißteile (z.B. Batterien). Diese Garantie erstreckt sich nicht
auf Produkte, die unsachgemäß verwendet, verändert, vernachlässigt, durch Unfäl-
le beschädigt oder anormalen Betriebsbedingungen sowie einer unsachgemäßen
Handhabung ausgesetzt wurden. Forderungen auf Gewährleistungen können durch
Einsenden des defekten Geräts geltend gemacht werden. Reparaturen, neues Einju-
stieren oder Austauschen des Gerätes behalten wir uns vor.
Die voranstehenden Garantiebestimmungen sind das einzige und alleinige Recht
auf Schadenersatz des Erwerbers und gelten ausschließlich und an Stelle von allen
anderen vertraglich oder gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Pepperl+Fuchs SE
übernimmt keine Haftung für spezielle, unmittelbare, mittelbare, Begleit- oder Folge-
schäden sowie Verluste einschließlich des Verlusts von Daten, unabhängig davon,
ob sie auf Verletzung der Gewährleistungspflicht, rechtmäßige oder unrechtmäßige
Handlungen, Handlungen in gutem Glauben sowie andere Handlungen zurückzu-
führen sind.
Falls in einigen Ländern die Begrenzung einer gesetzlichen Gewährleistung sowie
der Ausschluss oder Begrenzung von Begleit- oder Folgeschäden nicht zulässig ist,
könnte es sein, dass die obengenannten Einschränkungen und Ausschlüsse nicht
für jeden Erwerber gelten.
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