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Organisatorische Maßnahmen; Personalauswahl Und Qualifikation - Grundsätzliche Pflichten; Sicherheitshinweise Zu Bestimmten Betriebsphasen; Normalbetrieb - PANHANS 680/100 Betriebsanleitung

Format- & besäumkreissäge
Inhaltsverzeichnis

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4.1.5 Organisatorische Maßnahmen
Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort der Maschine griffbereit aufbewahren.
Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und anweisen.
Betriebsanleitung um Anweisungen einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten zur Berücksichtigung
betrieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, eingesetztem Perso-
nal, ergänzen.
Das Bedienungspersonal darf keine offenen langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck einschließlich Ringe
tragen. Es besteht Verletzungsgefahr z. B. durch Hängenbleiben oder Einziehen.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine beachten und immer vollzählig in lesbarem Zu-
stand halten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine oder ihres Betriebsverhaltens, Maschine sofort still-
setzen und Störung der zuständigen Stelle/Person melden.
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei
Originalersatzteilen immer der Fall.
Die Brandmelde- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten beachten. Standort und Bedienung von Feuerlö-
schern (Brandklasse ABC) bekanntmachen. Kein Wasser verwenden!
4.1.6 Personalauswahl und Qualifikation - grundsätzliche Pflichten
Die Maschinenkonstruktion und Bedienung ist für Rechtshänder vorgesehen.
Arbeiten an/mit der Maschine dürfen nur von zuverlässigem Personal durchgeführt werden. Gesetzliches
Mindestalter beachten!
Nur geschultes oder unterwiesenes Personal einsetzen, Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen,
Rüsten, Warten, Instandsetzen klar festlegen!
Sicherstellen, dass nur dazu beauftragtes Personal an der Maschine tätig wird!
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindli-
ches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine tätig werden lassen.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von un-
terwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den elektrotechnischen
Regeln vorgenommen werden.
4.2

Sicherheitshinweise zu bestimmten Betriebsphasen

4.2.1 Normalbetrieb

Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen!
Maßnahmen treffen, damit die Maschine nur in sicherem u. funktionsfähigem Zustand betrieben werden
kann.
Die Maschine darf nur betrieben werden, wenn alle Schutzeinrichtungen und sicherheitsbedingten Einrichtungen
wie z. B.:
lösbare Schutzeinrichtungen
Notaus-Einrichtung
Schalldämmungen
Absaugeinrichtung
vorhanden und funktionsfähig sind.
Mindestens einmal pro Schicht Maschine auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel prüfen!
Eingetretene Veränderungen (einschließlich der des Betriebsverhaltens) sofort der zuständigen Stelle oder
Person melden! Maschine gegebenenfalls sofort stillsetzen und sichern!
Das Einstellen von Schnittwinkel und Schnitthöhe nur bei stillstehendem Werkzeug vornehmen.
Ein hindernisfreier Arbeitsbereich um die Maschine ist für die sichere Bedienung von grundlegender Be-
deutung.
BA_PH_680-100_DE_37-21.docx
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